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Ihre Rechte bei Zugausfällen und Verspätungen

Bei Zugausfällen und Zugverspätungen haben Sie in vielen Fällen ein Recht auf Entschädigungen oder Erstattungen. Doch wie sieht es mit der entfallenen Sitzplatzreservierung oder der Erstattung von Übernachtungskosten im Strandungsfall aus? Diese und weitere Fragen beantworten wir im nachfolgenden Artikel.
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Totalausfall des Internets – das können Sie tun

Fällt das Internet komplett aus, sind Anbieter gesetzlich verpflichtet, die Störung unverzüglich und kostenlos zu beseitigen – sofern Sie als Kundin oder Kunde die Störung nicht selbst zu verantworten haben. Hält die Störung an, können Sie Minderungs- und Entschädigungsansprüche geltend machen. Voraussetzung ist, dass Sie die Störung Ihrem Anbieter gemeldet haben.