Smarte Spielzeuge mit KI: So schützen Sie die Privatsphäre Ihres Kindes
Das Wichtigste in Kürze
- Smarte Spielzeuge speichern Daten wie Audioaufnahmen, Videos und Nutzungsdaten.
- Infomieren Sie sich darüber, wer die Daten erhebt und speichert.
- Nutzen Sie keine ungesicherte Bluetooth-Verbindung. Lassen Sie Mikrofon und Kamera nicht dauerhaft laufen.
KI-Spielzeuge sprechen, hören zu und lernen Ihr Kind kennen – dabei sammeln sie oft mehr Daten, als vielen bewusst ist. Erfahren Sie von der Verbraucherzentrale, welche Risiken bestehen und wie Sie die Privatsphäre Ihrer Kinder mit wenigen Einstellungen schützen.
Interaktive Roboter, intelligente Teddybären, robotische Haustiere oder smarte Audiosysteme lassen Kinderherzen höherschlagen. Sie reagieren auf Stimme und Berührung, führen Gespräche, beantworten Fragen und unterstützen spielerisches Lernen.
Dabei passen sich einige dieser Spielzeuge dank künstlicher Intelligenz dem Kind an, erkennen also deren Verhaltensmuster. Außerdem speichern sie Nutzungsdaten, Audioaufnahmen und Videos.
Für Eltern ist es daher unabdingbar, sich genauer mit diesen Spielzeugen auseinanderzusetzen und entsprechende Einstellungen an den Produkten vorzunehmen. Nur so können Sie die Privatsphäre Ihres Kindes wahren.
Worauf sollten Sie in Bezug auf Privatsphäre und Datenschutz achten?
Vor dem Kauf
Schauen Sie, ob das Spielzeug über eine Kamera, Mikrofon, GPS und Internet‑Verbindung verfügt. Diese Funktionen bedeuten immer, dass jemand Daten erfasst. Darüber hinaus bergen sie etwa ein Mithör-Risiko.
Prüfen Sie die Datenschutzerklärung. Schauen Sie nach, wer welche konkreten Daten erhebt und speichert. Wer ist dafür verantwortlich? Oft liegen die Daten auf den Servern der Hersteller – und das sind häufig Länder wie die USA oder China. Möglicherweise erhält auch der App-Entwickler Daten, der eine entsprechende Anwendung für das Spielzeug bereitstellt.
Achten Sie auf Hinweise zur Datenschutzgrundverordnung DSGVO, insbesondere den Kinderdatenschutz sowie auf Prüfsiegel. Unabhängige Stellen oder Behörden weisen teilweise auf unsichere vernetzte Spielzeuge hin.
Wägen Sie ab: Ist Ihnen die Funktionalität eines smarten Spielzeugs wichtiger oder das Risiko, dass jemand die Gespräche Ihres Kindes belauschen könnte?
Generell gilt: Geben Sie möglichst wenig persönliche Informationen von sich und Ihrem Kind preis.
Auch noch gut zu wissen: Achten Sie auf Prüfzeichen. Das CE-Zeichen ist kein Prüfzeichen. Die Hersteller bestätigen nur, dass das Produkt die Anforderungen der EU erfüllt.
Schauen Sie nach dem GS-Zeichen: Es steht für „geprüfte Sicherheit“. Nur unabhängige, anerkannte Prüfdienstleister wie TÜV Rheinland dürfen sie vergeben. Für Hersteller ist die GS-Prüfung freiwillig. Sie hat aber höhere Maßstäbe als gesetzlich vorgeschrieben. Das TÜV Rheinland Zertifikat „Ausgezeichneter Spielwert“ geht sogar noch weiter. Neben den Sicherheitsanforderungen prüfen die Experten, ob das Produkt pädagogisch wertvoll ist.
Beim Einrichten
- Geben Sie so wenig persönliche Daten wie möglich an: Verwenden Sie statt des vollen Namens einen Spitznamen und das Geburtsjahr statt des genauen Geburtstags. Lassen Sie konkrete Adressdaten weg, wenn diese nicht zwingend nötig sind.
- Ändern Sie voreingestellte Standard‑Passwörter: Wählen Sie stattdessen starke, einzigartige Passwörter. Erneuern Sie idealerweise auch das WLAN‑Passwort.
- Gast-WLAN einrichten: Richten Sie für Smart Toys und Lautsprecher ein eigenes Gast‑WLAN ein. So haben die Spielzeuge einen isolierten Zugang zum Internet damit keinen direkten Zugriff auf Ihr Heimnetzwerk mit Ihrem Rechner, Speichermedium oder anderen sensiblen Geräten.
- Keine ungesicherte Bluetooth-Verbindung nutzen: Verbindet sich das smarte Spielzeug über eine einfache Funkverbindung mit dem Internet? Schauen Sie auf den Herstellerwebsites nach, ob Sie ein individuelles Passwort oder eine selbst ausgedachte PIN einrichten können. Nutzen Sie diese Möglichkeit.
- Ungeschützte Schnittstellen sicherheitshalber deaktivieren: Ansonsten können Fremde Ihre Kinder belauschen oder per Spracheingabe kontaktieren. Nicht schlimm, denken Sie? Doch: Und zwar dann, wenn Ihre Kinder freimütig etwa familieninterne Dinge oder andere "Geheimnisse“ verraten. Schließlich ist es ja der süße Teddy oder das niedliche Haustier, das da interessiert fragt.
Bei der Nutzung im Alltag
Schalten Sie Mikrofon und Kamera sowie „Always listening“ nach dem Spielen aus oder schränken Sie es strikt ein. Trennen Sie die WLAN-Nutzung, sobald Ihr Kind das Spielzeug nicht mehr nutzt und es wieder im Regal landet. Ansonsten landen beim Hersteller im Zweifel Gesprächsaufzeichnungen, die dort nichts zu suchen haben. In einigen Fällen werten die Anbieter persönliche Profile und Wünsche für passgenaue Werbung aus. Dies ist vor allem bei Kindern untersagt.
Lassen Sie Ihre Kinder Smart‑Speaker und smarte Spielzeuge möglichst in Gemeinschaftsräumen nutzen, nicht im Kinderzimmer oder Bad.
Aktivieren Sie Online‑Funktionen wie Chat, Video‑ oder Textkommunikation nur, wenn Sie diese wirklich benötigen. Deaktivieren Sie Chats und Calls wo immer möglich.
Reden Sie mit Ihrem Kind und klären Sie es altersgerecht auf. Teilen Sie ihm mit, keine echten Namen, Adressen oder Fotos im Chat zu nennen. Bei komischen Anfragen sollte es immer zu Ihnen kommen.
Kontrolle über Ihre Daten behalten und Rechte wahrnehmen
Prüfen Sie regelmäßig in den App‑ oder Kontoeinstellungen, welche Daten gespeichert werden. Löschen Sie Sprachaufnahmen, Chat‑Protokolle oder Profile - wenn möglich. Achten Sie darauf, dass sich Geräte auf Werkseinstellungen zurücksetzen lassen. Insbesondere bevor Sie diese verschenken, verkaufen oder entsorgen.
In der Europäischen Union genießen Kinder besonderen Schutz. Anbieter dürfen persönliche Daten von Kindern nicht für das Erstellen eines Persönlichkeitsprofils für Marketingzwecke nutzen. Bei Zweifeln können Sie sich Eltern an die Datenschutzbehörden wenden.
Bei Fragen zu smarten Spielzeugen hilft zudem die Bundesnetzagentur. Sie haben das Gefühl, das Smart Toy ist eher ein Spionagegerät? Dann melden Sie es der Bundesnetzagentur:
spionagegeraete@bnetza.de oder telefonisch unter 0228 141516. Weitere Informationen finden Sie direkt bei der Bundesnetzagentur.
Gesetzliche Vorgaben in aller Kürze
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Die DSGVO gibt Kindern einen „besonderen Schutz“, wenn ihre Daten verarbeitet werden, etwa bei online verbundenen oder sprachgesteuerten Spielzeugen. Für viele Online‑Dienste ist eine Einwilligung der Eltern nötig, wenn Kinder jünger als 13–16 Jahre sind (je nach Mitgliedstaat), und Unternehmen müssen Daten sparsam erheben, sicher speichern und Löschung ermöglichen.
Neue Regeln für Spielzeug
Spielzeuge sollen sicherer werden und weniger schädliche Chemikalien enthalten. Dau hat das EU-Parlament strengere Regeln beschlossen.
Digitaler Produktpass (Digital Product Passport, DPP): Jedes Spielzeug benötigt einen digitalen Produktpass. Als QR-Code oder NFC-Code muss er alle sicherheitsrelevanten und konformen Informationen digital bereitstellt. Das dient dazu, Importe besser kontrollieren zu können.
Verbot verschiedener Chemikalien: Hersteller müssen explizit Risiken für die psychische Gesundheit und kognitive Entwicklung von Kindern bewerten. Ewigkeitschemikalien auch PFAS genannt sowie mehrere hormonverändernde und krebserregende Stoffe dürfen künftig nicht mehr in den Waren enthalten sein.
KI-Spielzeuge werden Hochrisiko-Produkte: Spielzeuge mit integrierter künstlicher Intelligenz und Vernetzung werden als Hochrisiko-Produkte eingestuft. Zur Vernetzung zählen Sprache, Kamera und Standort. Die Produkte benötigen unabhängige Tests durch Dritte.
Die neuen Regeln für Smarte Spielzeuge treten nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt 2025 in Kraft. Es gelten Übergangsfristen von 4,5 Jahren, damit die Industrie sich anpassen kann.