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EuGH und BGH: Keine Vertragsverlängerungen über 24 Monate hinaus

Der Bundesgerichtshof (BGH) und der Europäische Gerichtshof (EuGH) haben unter anderem bestätigt: Auch Vertragsverlängerungen während eines bestehenden Vertrages dürfen nicht dazu führen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher länger als 24 Monate an ihre Mobilfunk-, Internet und Telefonverträge gebunden sind.