Die Allianz Lebensversicherungs-AG verwendete in ihren allgemeinen Bedingungen für eine fondsgebundene Riester-Rente eine Klausel, die sie berechtigen sollte, die garantierte Rente unter bestimmten Umständen zu kürzen. Der Bundesgerichtshof hat die Klausel in seinem Urteil vom 10.12.2025 (Az.: IV ZR 34/25) für unwirksam erklärt.