Identitätsmissbrauch findet in vielen Lebensbereichen statt. Da die falschen Daten mit den realen kombiniert und weiter in Umlauf gebracht werden, kann der Missbrauch der Daten das Leben der Betroffenen langfristig negativ beeinflussen. Im Folgenden einige Beispiele.
Der Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet erneut zu Ansprüchen auf Erstattung von Kontogebühren. Und äußert sich nun auch zu deren Verjährung - leider in diesem Punkt nicht im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher.
Sie haben eine Datsche, Gartenlaube oder einen Wohnwagen auf einem Campingplatz? Ob Sie diese beim Beitragsservice anmelden müssen oder von der Rundfunkbeitragspflicht befreit werden können, erfahren Sie hier.
Die freiwillige Haltungsform-Kennzeichnung des Lebensmitteleinzelhandels soll an die gesetzliche Tierhaltungskennzeichnung angepasst werden. Doch Weidemilch passt weder in Stufe 3 noch 4. Wir fordern Nachbesserung und eine klare Definition.
Das mögliche Verbot von Öl- und Gasheizungen wurde viel diskutiert. Inzwischen hat die Bundesregierung die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beschlossen. Ziel ist es, fossile Energieträger beim Heizen zu ersetzen.
Vorsicht bei der Internetsuche nach Nachsendeaufträgen - den Service lässt sich die SSS Software Service GmbH aktuell teuer bezahlen. Statt rund 40 Euro werden 138 Euro fällig. Nutzen Sie unser Musterschreiben, um den Betrag zurückzufordern.
Durch das Surfen im Netz hinterlassen wir Cookies und Browserverläufe und dadurch zahlreiche Spuren im Netz. Dabei können wir mit einigen wenigen Klicks unsere Privatsphäre besser schützen. Gute Browsereinstellungen sind wichtig, um Tracking zu vermeiden uns sich gegen das Ausforschen und Virenbefall im Internet wehren zu können.
Das Unternehmen Fun4You e.K. hat über Jahre hinweg Themen- und Wertgutscheine verkauft. Unter anderem auch für Ballonfahrten. Schon vor der Insolvenz beschwerten sich Betroffene: Bei der Einlösung der Gutscheine gab es zuletzt häufiger Probleme.
Sie möchten sich von der Beitragspflicht befreien lassen. Sie behalten das Beitragskonto, müssen unter bestimmten Voraussetzungen jedoch nicht zahlen. Eine Befreiung ist keine Abmeldung und keine Kündigung.
Nur für kurze Zeit bis zu 40 Prozent auf den Sommerurlaub sparen. Mit derartigen Rabatten locken Reiseportale potentielle Kundinnen und Kunden. Am Ende der Buchung fällt der tatsächliche Preisvorteil jedoch häufig deutlich geringer aus.