Bereits 2024 urteilte das Landgericht Oldenburg, die EWE Vertrieb GmbH müsse Abschlussrechnungen für Strom und Gas im Sondervertragsverhältnis spätestens sechs Wochen nach Ende des Abrechnungszeitraums erstellen. Dagegen legte diese Berufung ein. Die hat das Oberlandesgericht Oldenburg nun zurückgewiesen und das Urteil der ersten Instanz bestätigt.