Restguthaben auszahlen lassen: Wer sein Prepaid-Handy länger nicht nutzt oder kein neues Guthaben auflädt, bekommt oft die Kündigung. Das ist zwar zulässig - Ihr Anbieter muss Ihnen aber Ihr Restguthaben auszahlen. Mit unserem Musterbrief können Sie sich Ihr Geld nach Vertragsende zurückholen.
Werbung ist auf dem Smartphone ständiger Begleiter. Doch darüber kann man sich ein kostspieliges Abo einhandeln - wovor nur eine Drittanbietersperre schützt. Auch, wer sich schon ein Abo eingehandelt hat, erhält hier passende Briefvorlagen.
Wollen Sie festlegen, wen das Betreuungsgericht im Fall einer Betreuung als Ihren Betreuer oder Ihre Betreuerin einsetzen soll? Hier können Sie Ihre Betreuungsverfügung online erstellen.
Wollen Sie bestimmen, welche Behandlungen sie bei schweren Krankheiten wünschen oder ablehnen? Hier können Sie kostenlos Ihre Patientenverfügung online erstellen.
Ab dem 19. Juni 2026 müssen Online-Händler einen Widerrufsbutton anbieten. Verbraucherinnen und Verbraucher können damit Verträge schneller und einfacher widerrufen. Wer den Button künftig gar nicht findet oder über den Button zum Beispiel nicht korrekt belehrt wird, hat oft sogar längere Fristen, um zu widerrufen.
Vor kurzem hat die Verbraucherzentrale Niedersachsen die Betreiberin des täuschend echten Rentenportals rentenauskunft.de, die Regis Datasec Ltd. mit Sitz in London abgemahnt. Die Betreibern hat die Webseite inzwischen angepasst.
Vermeintlich günstige KI-Bildgeneratoren und pdf-Konverter werben mit niedrigen Preisen oder kostenlosen Tests. Doch hinter den Angeboten verbergen sich oft teure Abos. Schauen Sie genau hin, bevor sie persönliche Daten oder Zahlungsinformationen eingeben.
Viele Menschen haben aufgrund von Schulden oder Arbeitslosigkeit Probleme, über ihre Bank oder die üblichen Vermittlungsportale einen Kredit zu erhalten. Unternehmen wie die Online-Plattform Kreditanker.com nutzen diese missliche Situation der Betroffenen aus. Wer sich zum Vertragsschluss überreden lässt, erhält am Ende nur eine kostenpflichtige Mitgliedschaft oder andere unerwünschte Produkte.
„Diese Woche günstiger als im Discounter“ – damit wirbt EDEKA in einem ihrer Prospekte. Tatsächlich war der Preis in einem der Discounter in derselben Woche identisch. EDEKA kann das Werbeversprechen also nicht einhalten. Derartige Aussagen sind unzulässig. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat die EDEKA Handelsgesellschaft Minden-Hannover wegen irreführender Werbung abgemahnt.
In einem gemeinsamen Projekt von neun Bundesländern haben die Verbraucherzentralen den Fakeshop-Finder entwickelt, ein KI-Tool, das Verbraucherinnen und Verbraucher vor Online-Betrug bewahrt. Nun erhält die Verbraucherzentrale NRW als federführende Organisation hierfür den Deutschen Präventionspreis 2026.
Die Lufthansa-Tochter CityLine hat laut Medienberichten vorläufig den Betrieb eingestellt. Die Flugzeuge der Regionalmarke bleiben demnach seit dem 16. April 2026 am Boden. Was bedeutet das für Verbraucherinnen und Verbraucher, die bei CityLine Flüge gebucht haben?
Um Soja ranken sich viele Mythen: Schadet Sojakonsum bei Brustkrebs? Hilft er gegen Wechseljahresbeschwerden? Kann zu viel Soja bei Männern zu Verweiblichung führen? Was ist bei Schilddrüsenerkrankungen zu beachten? Die Verbraucherzentrale gibt Antworten.
Sie wollen Ihren Streamingdienst kündigen, werden aber aufgrund eines Restguthabens auf einer im Voraus bezahlten Gutscheinkarte im Vertrag festgehalten, bis das Guthaben aufgebraucht ist. So lautete eine Regelung von Netflix, gegen die der Verbraucherzentrale Bundesverband geklagt und der Bundesgerichtshof nun geurteilt hat.
Die Energieberatung ist geeignet für: Mieterinnen und Mieter, private Haus- oder Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer, private Vermieterinnen und Vermieter sowie Bauherren
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Mit steigenden Temperaturen gewinnt der Hitzeschutz von Gebäuden immer mehr an Bedeutung. Der Online-Vortrag zeigt, warum sich Gebäude stark aufheizen und welche Maßnahmen helfen, die Wohnqualität auch an heißen Tagen zu erhalten.