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Reiserecht - Fälle außergewöhnlicher Umstände

Im Nahen Osten wütet aktuell ein Krieg. Was ist, wenn Sie schon vor Kriegsausbruch eine Pauschalreise in die Region gebucht haben und diese Reise nun stornieren wollen? Beim Vorliegen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände haben Sie das Recht, vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten, ohne Stornokosten an den Veranstalter zahlen zu müssen.
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Der Weg zum Pflegegrad

Wer von der Pflegekasse Geld erhalten will, muss dieses vorher beantragen. Wir zeigen Ihnen anhand unserer Infografik in 9 Schritten, wie Sie hierbei vorgehen können.