Einkaufen im Supermarkt - Was darf ich und was darf ich nicht?

Einkaufen im Supermarkt - was dar ich und was darf ich nicht
Stand: 06.12.2023

Sie schlendern durch den Supermarkt, bleiben beim Obst & Gemüse stehen. Weintrauben - die hatten Sie sowieso auf Ihrer Einkaufsliste. Erst einmal kosten, ob sie auch gut schmecken. Ist ja nichts dabei, wenn ich eine Traube nasche - denken Sie sich...

Das ist so nicht richtig: Naschen ist normalerweise nicht erlaubt. Ausnahme: Der Supermarktbetreiber gestattet es, weil er Sie durch ausgestellte Proben zum Verkosten auffordert. Sonst liegt ein Diebstahl vor, auch wenn dieser nur selten verfolgt wird.

Jetzt laufen Sie zu den Backwaren - dort möchte Ihr Sprössling gerne ein verpacktes Schokocroissant. Sie öffnen die Verpackung und geben ihm das Croissant, zahlen können Sie ja schließlich später an der Kasse...aber STOP! Auch hier liegt laut Gesetz ein Diebstahl vor. Denn erst an der Kasse kommt es in der Regel zur Eigentumsübertragung. Allein die Kulanz des Supermarkts entscheidet über mögliche strafrechtliche Folgen.

Und weiter geht es: Einmal kurz nicht hingeschaut, schon hat der Nachwuchs das Glas mit dem Oliven aus dem unteren Regal geholt und "klatsch", ist es auf dem Boden gelandet und kaputtgegangen. Und jetzt? Auch im Supermarkt gilt der Grundsatz: Wer fremdes Eigentum beschädigt, muss den Schaden ersetzen". Oft verzichten Betreiber aber gerade bei geringwertigen Sachen auf Schadensersatz.

Unterschied Mindesthaltbarkeits- und Verbrauchsdatum

Sie kommen am Kühlregal vorbei: In einem kleinen Korb sind Artikel im Preis ermäßigt - Grund: Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) ist schon überschritten. Dürfen Artikel, die das MHD überschritten haben, überhaupt noch verkauft werden? Ja, denn das MHD ist kein Verfallsdatum, deshalb folgt daraus auch kein Verkaufsverbot. Der Verkäufer ist aber verpflichtet aufgrund von Aussehen, Geruch und Konsistenz der Ware sicherzustellen, dass das Produkt noch haltbar ist.

Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD), das auf vielen Lebensmitteln aufgedruckt ist, besagt, dass das Lebensmittel unter angemessenen Aufbewahrungsbedingungen seine spezifischen Eigenschaften behält. Das Verbrauchsdatum (VD) steht auf leicht verderblichen Lebensmitteln, wie zum Beispiel frischem Geflügel- oder Hackfleisch als "zu verbrauchen bis…". Nach Ablauf des Verbrauchsdatums darf das Lebensmittel nicht mehr verkauft werden und es gehört tatsächlich in den Abfall.

Riechen erlaubt?

Auf dem Weg zur Kasse fällt Ihnen ein neues Shampoo ins Auge. Sie möchten gerne daran riechen. Dürfen Sie das? Ja, das dürfen Sie eigentlich schon. Schwierig wird es aber, wenn eine Verpackung versiegelt ist. Öffnen Sie die Verpackung trotzdem und stellen das Produkt in das Regal zurück, ist die Verpackung kaputt. Die Marktleitung könnte verlangen, dass Sie die Verpackung bezahlen.

An der Kasse

Sie merken, dass der Preis an der Kasse höher ist, als der auf dem Etikett. Und nun? Welcher Preis gilt? Die Preisschilder sind kein rechtsverbindliches Angebot. Sie können deshalb nicht auf den ausgezeichneten Preis bestehen. Einigen Sie sich nicht, kommt kein Kaufvertrag zustande.

Sie öffnen Ihr Portemonnaie und wollen endlich Ihr ganzes Kleingeld loswerden. Doch dürfen Sie an der Supermarktkasse überhaupt mit so vielen Münzen zahlen, wie Sie möchten? Geld ist schließlich Geld – oder? Grundsätzlich ist Kleingeld ein gesetzliches Zahlungsmittel, das in Supermärkten in zumutbarem Rahmen akzeptiert werden muss. Im Einzelhandel ist pro Zahlung allerdings niemand verpflichtet, mehr als 50 Münzen anzunehmen.

Auch bei großen Geldscheinen im Wert von 200 oder 500 Euro können Supermärkte übrigens die Annahme verweigern. In diesem Fall müssen sie die Kunden jedoch gut sichtbar auf diese Einschränkung hinweisen.

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