28.02.2022

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen

Gut zu wissen – Verbrauchertipp: Identität geklaut

Wenn Fremde auf Kosten anderer shoppen

Nichts bestellt, aber Inkassoschreiben erhalten? Oder sogar einen gelben Brief mit gerichtlichem Mahnbescheid? Dann geht vielleicht gerade jemand mit Ihren Daten online shoppen. So auch im Fall einer Verbraucherin, die sich bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen gemeldet hat.

Bunte Vielfalt ist schön, aber ein gelber Brief im heimischen Briefkasten treibt einer Frau aus Niedersachsen den Schweiß auf die Stirn. Der Inhalt: Ein Mahnbescheid über 127 Euro der Paigo GmbH, die im Auftrag von Amazon handelt. Kurios ist jedoch, dass die Verbraucherin weder etwas bestellt, noch Rechnungen oder Mahnungen erhalten hat. Wie diese Masche funktioniert und wie Betroffene handeln sollten, erklärt die Verbraucherzentrale Niedersachsen.

Wie Fremde heimlich unter anderem Namen online shoppen

„Häufig melden sich Kriminelle in einem Onlineshop wie Amazon mit einem fremden Namen, aber mit neuer E-Mail-Adresse an“, weiß Kathrin Körber, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Als Rechnungsadresse dient die gestohlene Anschrift der Person. Geliefert werden die bestellten Produkte aber an eine abweichende Adresse. Rechnungen und später auch Mahnungen des Onlineshops gehen an die eigens eingerichtete E-Mail-Adresse. Erst, wenn der Händler die offene Forderung an ein Inkassounternehmen übergibt, erfahren Betroffene von dem Betrug. Denn die Inkassoschreiben oder sogar Mahnbescheide werden per Post an die hinterlegte, echte Rechnungsadresse gesendet.

Tipps der Verbraucherzentrale

„Zuallererst sollten Betroffene bei der Polizei Anzeige erstatten – idealerweise bei einer Dienststelle mit dem Schwerpunkt Cybercrime“, erläutert Körber. Anschließend müssen das Inkassounternehmen und der Onlineshop schriftlich über den Datenmissbrauch informiert werden. Hierbei sollte eine Bestätigung der Anzeige mitgesendet werden. Einem Mahnbescheid sollte zudem innerhalb der gesetzlichen Frist widersprochen werden. „Ist der erste Schreck überstanden, sollte eine kostenfreie Auskunft bei der SCHUFA, CRIF Bürgel und anderen Auskunfteien eingeholt werden, um zu prüfen, welche Eintragungen im Zusammenhang mit dem Identitätsmissbrauch gespeichert wurden“, rät Körber. Außerdem sollte der Identitätsmissbrauch auch bei den Auskunfteien gemeldet werden.

Die 2-Faktor-Authentifizierung bietet Schutz vor Angriffen im Internet

Wie kommen Betrüger eigentlich an fremde Daten? „Möglichkeiten gibt es viele“, weiß die Rechtsexpertin und sagt: „Gefälschte Angebote, Phishing-Mails und Online-Fallen – auch Hackerangriffe auf Online-Konten, etwa bei Online-Marktplätzen oder E-Mail-Anbietern – kommen immer wieder vor.“ Sie empfiehlt Verbraucherinnen und Verbrauchern daher unbedingt vorzusorgen. Die aktuell sicherste Methode zum Schutz von Online-Accounts sei zum Glück schnell und einfach eingerichtet: die Zwei-Faktor-Authentifizierung. Mehr Informationen hierzu erhalten Interessierte unter www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/2fa

Bei Fragen hilft die kostenlose Beratung der Verbraucherzentrale Niedersachsen – vor Ort, telefonisch und per Video.

 

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