Einweg, Mehrweg… Auswege aus dem Verpackungswahnsinn

Stoffbeutel und Mehrwegkaffeebecher zu Verpackungswahnsinn
Stand: 24.09.2021

Seit Juli 2021 ist in der EU der Verkauf von Einweg-Plastikverpackungen und –zubehör verboten. Diese Entscheidung wurde im Hinblick auf die steigende Zahl an Mikroplastik in der Umwelt gefällt. Welche Alternativen gibt es und sind Mehrweg-Verpackungen hygienetauglich?

Was ist künftig verboten?

Bei dem Verbot handelt es sich um Einweg-Kunststoff-Geschirr und Einwegartikel wie Teller, Besteck, Trinkhalme, Becher oder auch Wattestäbchen. Betroffen sind auch Verpackungen aus „Bioplastik“ und aus Styropor. Restbestände dürfen zwar noch abverkauft werden, es wird jedoch keine neue Ware mehr produziert.

Viele Gastronomiebetriebe oder Außerhausverpflegungen setzen deshalb nun auf Verpackungen aus Papier oder anderen kompostierbaren Materialien, wie Holz oder Zuckerrohr. Auch Mehrweglösungen finden zunehmend mehr Anklang bei Betrieben und Konsumenten.

Welche Alternativen gibt es?

Alternativen zum klassischen Coffee-to-go Becher gibt es schon seit längerem. So finden Sie nicht nur Kaffeebecher von Cafés oder Bäckereien aus Porzellan oder Aluminium zum Kauf, sondern auch Möglichkeiten einen Pfandbecher zu erwerben und später wieder zurückzubringen.

Einige Pfandsysteme agieren sogar deutschlandweit, sodass Sie einen Kaffee im Mehrwegbecher in München kaufen und in einer teilnehmenden Gastronomie in Hannover wieder zurückgeben können. In Schulen kommen Mehrweg-Trinkflaschen zum selbstständigen Befüllen mit Trinkwasser zunehmend zum Einsatz, häufig mit dem Schullogo versehen.

Auch gibt es mittlerweile Pfandverpackungen, die Mikrowellengeeignet sind. So muss übriggebliebenes Essen nicht entsorgt, sondern kann später zuhause nochmal erhitzt werden.

Sind die Mehrwegbehälter hygienisch unbedenklich?

Hygienerechtlich muss sichergestellt werden, dass keine gesundheitliche Gefahr von Mehrweggeschirr und -behältern ausgeht. Folglich sind diese gründlich zu reinigen. Sie können entweder von Betrieben und Gemeinschaftsverpflegungseinrichtungen in Umlauf gegeben oder von zuhause mitgebracht werden.

Voraussetzung für die Verwendung ist, dass die Gefäße sauber und für Lebensmittel geeignet sind.

Hinweise zu mitgebrachtem Geschirr:

  • Wenn es unzureichend gesäubert ist, darf der Unternehmer eine Befüllung ablehnen und kann dem Kunden eigene Verpackungen anbieten.
  • Deckel, die nicht fest mit dem Gefäß verbunden sind, sollten vor dem Befüllen abgenommen werden und verbleiben beim Kunden. Dieser verschließt die Gefäße am Schluss selbst.

Viele Betriebe sind unsicher, ob das Annehmen fremder Behälter zulässig ist oder von der Lebensmittelüberwachungsbehörde beanstandet werden kann. Tatsächlich kann nach Einschätzung der Kontrolleure unterschiedlich ausfallen. Eine Initiative aus München setzt sich für mehr Klarheit diesbezüglich ein und ermutigt Gastronomen und Betriebe deutschlandweit ihre Kunden für einen verpackungsfreien Einkauf zu motivieren.

„Einmal ohne Bitte“

„Einmal ohne Bitte“ ist eine ehrenamtlich geführte Initiative, die kostenlose Aufkleber, Aufsteller und Informationsmaterial für einen verpackungsfreien und hygienisch sicheren Einkauf in Lebensmittelgeschäften zu Verfügung stellt. Mit Hilfe des Aufklebers an der Ladentür wird klar kommuniziert, dass in diesem Geschäft mitgebrachte Verpackungen willkommen sind – Sie müssen also nicht mehr nachfragen.

Ladenbetreiber werden außerdem darüber aufgeklärt, was beim Annehmen von fremden Gefäßen zu beachten ist. Auf einer Deutschlandkarte auf www.einmalohnebitte.de können teilnehmende Geschäfte gefunden werden.

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