Ein Muss: Die private Haftpflichtversicherung

wein umgekippt
Stand: 21.02.2022

Jeder ist verpflichtet, Schäden zu ersetzen, die er einem Anderen schuldhaft zugefügt hat. Schließen Sie daher Sie eine private Haftpflichtversicherung ab, um sich und andere vor existenzbedrohenden Risiken zu schützen.

Wer braucht welchen Schutz?

Für Ehegatten und Personen in eheähnlicher Gemeinschaft reicht eine gemeinsame Privathaftpflicht. Erwähnen Sie bei eheähnlichen Gemeinschaften immer den Partner in der Police namentlich. Auch Kinder sind generell über den Vertrag der Eltern beitragsfrei mitversichert. Dies gilt, solange sie unverheiratet sind und sich noch in der ersten, unmittelbar an die Schulausbildung anschließenden Ausbildung befinden.

Die Privathaftpflicht deckt nur Personen-, Sach- und Vermögensschäden im privaten Bereich ab.

Für Freiberufler, Selbständige oder bestimmte Berufsgruppen gibt es zusätzlich noch Berufs-, Betriebs- oder Vermögensschadenshaftpflichtversicherungen. Auch für einige Haustiere, Motor- und Segelboote, Surfbretter, vermietete Wohnungen und Häuser oder unbebaute Grundstücke ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung zu empfehlen. Diese sind in der Regel nicht über eine Privathaftpflicht abgedeckt.

Was leistet eine Haftpflichtversicherung?

In einem Schadensfall prüft der Haftpflichtversicherer, ob die gegen Sie als Schädiger gestellten Schadensersatzansprüche berechtigt sind. Ist dies der Fall, zahlt die Versicherung den Schaden.

Liegt ein Ausschluss vor oder werden unberechtigte Ansprüche gegen Sie erhoben, zahlt der Versicherer nicht beziehungsweise wehrt für Sie die unberechtigten Schadensersatzansprüche auf seine Kosten ab. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Schaden beim Betrieb eines Kfz entstanden ist oder kleine Kinder diesen verursacht haben.

Wer fahrlässig einen Schaden verursacht hat und versichert ist, kann also davon ausgehen, dass der Versicherer nach entsprechender Prüfung die komplette Regulierung des Schadens übernimmt.

Beitragsunterschiede von weit über 200 Prozent sind möglich und gravierende Leistungsunterschiede mit unterschiedlichen Bedingungswerken erschweren den Vergleich von Angeboten.

Wichtig

  • Wurde der Schaden vorsätzlich verursacht, besteht kein Versicherungsschutz!
  • Melden Sie Schadensfälle unverzüglich.
  • Übernehmen Sie nicht eigenständig die Regulierung.

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