Nebenwohnsitz: Studis und Azubis müssen Rundfunkbeitrag zahlen

Nebenwohnsitz: Studenden und Auszubildende können sich nicht vom Rundfunkbeitrag befreien lassen
Stand: 08.09.2023

Viele Studenten und Auszubildende melden sich beim Ausbildungsort mit einem Nebenwohnsitz an. Der Hauptwohnsitz ist weiterhin bei den Eltern. Dennoch gilt: Sie müssen ihre Studentenbude oder das Zimmer im Wohnheim oder der WG beim Beitragsservice anmelden.

Wer einen Nebenwohnsitz vom Rundfunkbeitrag befreien lassen möchte, muss gleichzeitig mit der Hauptwohnung beim Beitragsservice als Beitragsschuldner angemeldet sein. Nun ist es in den meisten Fällen so, dass ein Elternteil ist für die Hauptwohnung beim Beitragsservice angemeldet ist. Die Wohnung des Kindes dagegen läuft auf dessen Namen. Damit fehlt die Voraussetzung, die Nebenwohnung befreien zu lassen.

Die Zweitwohnung und alle weiteren Nebenwohnungen vom Rundfunkbeitrag befreien zu lassen, ist für Ehepaare und Partner in eingetragenen Lebenspartnerschaften möglich. Kinder in Berufsausbildung sind nach geltendem Recht davon ausgenommen.

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