Nebenwohnsitz: Studis und Azubis müssen in der Regel Rundfunkbeitrag zahlen

Nebenwohnsitz: Studenden und Auszubildende können sich nicht vom Rundfunkbeitrag befreien lassen
Stand: 17.10.2025

Viele Studenten und Auszubildende melden sich beim Ausbildungsort mit einem Nebenwohnsitz an. Der Hauptwohnsitz ist weiterhin bei den Eltern. Dennoch gilt: Sie müssen ihre Studentenbude oder das Zimmer im Wohnheim oder der WG beim Beitragsservice anmelden.

Wer einen Nebenwohnsitz vom Rundfunkbeitrag befreien lassen möchte, muss gleichzeitig mit der Hauptwohnung beim Beitragsservice als Beitragsschuldner angemeldet sein. Nun ist es in den meisten Fällen so, dass ein Elternteil für die Hauptwohnung beim Beitragsservice angemeldet ist. Die Wohnung des Kindes dagegen läuft auf dessen Namen. Damit fehlt erstmal die Voraussetzung, die Nebenwohnung befreien zu lassen. Ob es gegebenenfalls Sinn machen kann, die Hauptwohnung beim Beitragsservice zukünftig auf den Studenten oder die Auszubildende beim Beitragsservice neu anzumelden, damit die Nebenwohnung befreit werden kann, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Lassen Sie sich in diesem Fall unbedingt vorab beraten!  

Die Zweitwohnung und alle weiteren Nebenwohnungen vom Rundfunkbeitrag befreien zu lassen, ist für Ehepaare und Partner in eingetragenen Lebenspartnerschaften möglich. Kinder in Berufsausbildung sind nach geltendem Recht davon ausgenommen.

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