Tipps für die Beantragung von Pflegeleistungen
Das Wichtigste in Kürze
- Versicherung muss innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden
- Kasse muss bei Fristüberschreitungen zahlen
- Der Weg zum Pflegegrad: Schritt-für-Schritt-Anleitung
Alter, Krankheit, Unfall: Es gibt viele Gründe, auf Hilfe angewiesen zu sein. Nicht immer können Angehörige die Pflege übernehmen. Dann kommen ein Pflegedienst oder ein Pflegeheim in Betracht. Bei der Pflegekasse können Sie für jede Variante organisatorische und finanzielle Hilfe beantragen. Wir informieren über Fristen und Ablauf der Beantragung von Pflegeleistungen.
Die jeweilige Versicherung muss innerhalb bestimmter Fristen reagieren, damit die Unterstützung schnell ankommt: Innerhalb von 25 Arbeitstagen sollte die Kasse eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung oder einen anderen Gutachter veranlassen. Auch muss sie innerhalb dieser Frist eine Entscheidung über den Pflegegrad treffen und das Ergebnis dem Versicherten mitteilen.
In Einzelfällen verkürzte Fristen von ein bis zwei Wochen
Möchte ein pflegender Angehöriger seine Berufstätigkeit im Rahmen der Pflegezeit oder der Familienpflegezeit reduzieren, muss die Begutachtung innerhalb von zwei Wochen nach Antragstellung erfolgen. In besonders dringenden Fällen – etwa wenn der Versicherte im Krankenhaus liegt und die anschließende Versorgung nicht gesichert ist oder der Antragsteller palliativ versorgt wird – verkürzt sich diese Frist sogar auf eine Woche.
Sobald also der Pflegekasse ein Antrag auf Pflegeleistungen vorliegt, muss sie dem Antragsteller binnen 2 Wochen einen Termin für eine individuelle und umfangreiche Pflegeberatung anbieten. Dies geschieht entweder beim Pflegeberater oder dem Betroffenen zuhause. Manchmal kann auch eine telefonische Beratung möglich.
Entscheidet die Pflegekasse zu spät und ist sie für die Verzögerung verantwortlich, muss die Kasse in der Regel 70 Euro für jede begonnene Woche der Fristüberschreitung an den Versicherten zahlen.
Bitte beachten: Bei Unterbrechungen die die Kasse nicht zu vertreten hat, die Frist (nur) unterbrochen.
In der Datenbank des Zentrums für Qualität in der Pflege können Sie sich auch selbst eine Pflegeberatungsstelle in der Nähe suchen.
Tipps zur Antragstellung
Was ist bei einem Antrag auf Pflegeleistungen zu beachten? Wie wird der Pflegegrad ermittelt und wie kann auf eine Ablehnung durch die Pflegekasse reagiert werden? Antworten gibt die Verbraucherzentrale in einer interaktiven Grafik.