Pflegegradrechner - berechnen Sie kostenlos Ihren Pflegegrad

Seniorin und erwachsene Frau am Tisch, Pflegegradrechner
Stand: 15.08.2025

Leistungen der Pflegeversicherung setzen einen Pflegegrad voraus. Mit dem kostenlosen Pflegegradrechner der Verbraucherzentralen können Sie abschätzen, ob sich ein Antrag bei der Pflegekasse oder ein Widerspruchsverfahren lohnt. 

Um Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten, muss ein Pflegegrad vorliegen. Das wird in einer Begutachtung ermittelt. Diese erfolgt in der Regel durch den Medizinischen Dienst oder den Gutachterdienst Medicproof. 

Die Selbstständigkeit und die Fähigkeiten eines Menschen - diese beiden Faktoren entscheiden über den Grad der Pflegebedürftigkeit einer Person. Dafür werden 6 Lebensbereiche beurteilt. Diese Bereiche werden im Gutachten als Module bezeichnet und mit Punkten bewertet.

6 Lebensbereiche, die für den Pflegegrad begutachtet werden

  1. Mobilität
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  3. Verhaltensweisen und psychische Belastung
  4. Selbstversorgung
  5. Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen
  6. Gestaltung des Alltagslebens

Pflegegrad nach Punkten berechnen

Insgesamt werden 64 Kriterien geprüft. In jedem Modul werden Punkte ermittelt und fließen mit unterschiedlicher Gewichtung in die Gesamtbewertung ein. Es gibt 5 Pflegegrade, die sich nach dem ermittelten Punktwert richten:

  1. 12,5 bis unter 27 Punkte
    geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
  2. 27 bis unter 47,5 Punkte
    erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
  3. 47,5 bis unter 70 Punkte
    schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
  4. 70 bis unter 90 Punkte
    schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten
  5. 90 bis 100 Punkte
    schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Der Pflegegradrechner

Im Pflegegradrechner der Verbraucherzentralen stehen Ihnen zwei Anwendungsmöglichkeiten zur Verfügung: Sie können eine Selbsteinschätzung vornehmen, ob sich ein Pflegeantrag lohnen kann. Oder Sie können einen Vergleich mit einem vorhandenen Pflegegutachten durchführen und mit dem Ergebnis einschätzen, ob ein Widerspruchsverfahren sinnvoll ist. 

Der Pflegegradrechner kann nur für erwachsene Pflegebedürftige genutzt werden. Für Kinder gelten andere Voraussetzungen, die hier nicht abgebildet werden können.

Selbsteinschätzung

Mit dem Pflegegradrechner erhalten Sie eine erste Einschätzung zum Pflegegrad. Der Rechner folgt dabei den Richtlinien zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit

Wichtig: Diese Selbsteinschätzung ersetzt nicht die Bewertung durch einen fachkundigen Gutachter, sondern soll Ihnen vorab eine grobe Einschätzung geben oder Ihnen helfen, sich auf eine Begutachtung vorzubereiten. 

Wenn Sie Fragen zu den verwendeten Begriffen oder zu Ihrem Ergebnis haben, empfehlen die Verbraucherzentralen Ihnen eine Pflegeberatung, zum Beispiel in einem Pflegestützpunkt. Kontaktdaten zur Beratung zur Pflege finden Sie auf der Website der Stiftung ZQP. 

Nutzen Sie die Pflegeberatung auch, um Ihre individuelle Situation zu besprechen. Sie erhalten dort Informationen und werden gegebenenfalls bei der Organisation der Pflegesituation unterstützt.

Hilfestellung zum Widerspruch

Liegt Ihnen bereits ein Pflegegutachten vor, können Sie mit dem Pflegegradrechner Ihre Einschätzung mit den Feststellungen im Gutachten vergleichen. Der Pflegegradrechner hilft Ihnen einzuschätzen, ob sich ein Widerspruch lohnt. Wenn der Pflegegradrechner einen höheren Pflegegrad berechnet, helfen wir Ihnen, den Widerspruch zu begründen und stellen Ihnen einen Entwurf für eine Widerspruchsbegründung zur Verfügung. 

Wichtig: Die Nutzung des Pflegegradrechner kann eine Rechtsberatung oder -vertretung nicht ersetzen. Insbesondere in problematischen Fallkonstellationen, beispielsweise bei der Reduzierung eines Pflegegrades, können rechtliche Sonderfälle auftreten, die in einer individuellen Rechtsberatung geklärt werden sollten. Rechtsberatung erhalten Sie bei Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, Sozialverbänden und in einigen Verbraucherzentralen. 

Anleitung für die Benutzung des Pflegegradrechners

Sie werden Schritt für Schritt durch die Module geführt und beantworten dabei Fragen zur Selbständigkeit und den Fähigkeiten der pflegebedürftigen Person. Sie geben jeweils Ihre Einschätzung dazu ein. Versuchen Sie, die Einschätzung sachlich vorzunehmen.

Bitte nutzen Sie dafür die Aufklapptexte. Dort finden Sie wichtige Hinweise, die Ihnen die Beurteilung erleichtern.

Sie können die Bearbeitung nach jedem Modul unterbrechen und zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen.

Jetzt Pflegegrad berechnen!

Wichtige Hinweise für Verbraucherinnen und Verbraucher

Lassen Sie sich im Zweifel persönlich beraten.

Diese Ersteinschätzung kann Ihnen lediglich eine erste Orientierung bieten. Sie ersetzt keine Beratung Ihres persönlichen Einzelfalls. Bei jeglichen Zweifeln sowie vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung raten wir daher dringend, eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen - zum Beispiel bei einer Verbraucherzentrale. Auf diese Weise kann eine individuelle Beurteilung erfolgen.

Datenschutz

Bitte beachten Sie bei der Nutzung unserer Musterschreiben unsere Datenschutzhinweise.

Was diese Anwendung bieten kann

Diese Anwendung soll Verbrauchern eine Ersteinschätzung zu ihrem Fall bieten. Ausgeschlossen ist hingegen die Übernahme der Gewähr dafür, dass ihr das zuständige Gericht in einem eventuellen Verfahren folgt. Die getroffenen Aussagen beruhen auf den Angaben, die Sie in das System eingegeben haben. Diese Angaben können von uns nicht auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft werden. Alle bereitgestellten Angaben und Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt mit oben angegebenem Stand. Für die Vollständigkeit und Aktualität darüber hinaus kann keine Gewähr übernommen werden.

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