Netflix muss überhöhte Preise erstatten – Urteil vom Landgericht Köln stärkt Verbraucherrechte

Laptop und Handy mit Netflix drauf
Stand: 22.05.2025

Gute Nachrichten für Netflix-Kundinnen und Kunden: Das Landgericht Köln hat am 15. Mai 2025 entschieden, dass die Preiserhöhungen von Netflix in den Jahren 2017, 2019 und 2021 nicht rechtens waren (Az. 6 S 114/23). Der Streamingdienst hatte letztlich seine Preise einfach einseitig erhöht – ohne eine gültige vertragliche Grundlage.

Zwar mussten Kundinnen und Kunden den höheren Preisen in ihrem Konto zustimmen („Preiserhöhung zustimmen“), doch laut Gericht war das keine echte Wahl. Die Nutzerinnen und Nutzer hätten aufgrund der Formulierungen rund um den Zustimmungsbutton keine Möglichkeit gesehen, den alten Preis zu behalten – es handelte sich also nicht um eine freiwillige Zustimmung.

Es kam damit folglich wieder darauf an, ob Netflix das Recht hatte, die Preise einseitig gegenüber Bestandskunden zu erhöhen. Das erforderte eine wirksame Preisänderungsklausel in den Netflix-AGB. Insoweit folgt das Landgericht Köln hier den bereits vom Kammergericht Berlin erlassenen Entscheidungen und bewertete die Preisänderungsklauseln in den AGB von Netflix als unangemessen benachteiligend und damit unwirksam.

Was bedeutet das für Sie?

Auch wenn das Urteil nur den konkreten Fall eines einzelnen Kunden betrifft, können Sie unseres Erachtens mit der Argumentation des Gerichts zu viel gezahlte Beiträge noch teilweise zurückfordern – und zwar dann, wenn Sie von den betroffenen Preiserhöhungen betroffen waren und keine echte ausdrückliche Zustimmung zur Preiserhöhung erteilt haben.

Wichtig: Es gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von 3 Jahren.

Das heißt zum Beispiel:

Wer etwa nach der Preiserhöhung im Jahr 2021 zu viel gezahlt hat, könnte grundsätzlich noch von den in 2022 gezahlten Beiträgen bis Ende 2025 einen Teil zurückfordern, für 2023 bis Ende 2026, für bis April / Mai 2024 gezahlte Beiträge bis Ende 2027

So können Sie vorgehen

Die Stiftung Warentest stellt weitere Informationen sowie einen kostenlosen Musterbrief zur Verfügung, mit dem Sie Ihr Geld zurückfordern können.

Auch wichtig zu wissen: Die letzte Preiserhöhung hatte Netflix im April 2024 angekündigt. Hier ist es jedoch möglich, dass Kundinnen und Kunden hierzu eine letztlich wirksame Zustimmung erteilt haben. Denn gegebenenfalls wurde hier eine andere Formulierung zur Preisänderung gewählt. Die letzte Preiserhöhung in 2024 war nicht Gegenstand der Entscheidung des Gerichts.  

Die wirksame Zustimmung im Jahr 2024 muss Netflix im Streitfall jedoch nachweisen.

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