Messekäufe – schnell gekauft, oft bereut

Messekäufe - schnell gekauft und oft bereut

Das Wichtigste in Kürze

  1. Schließen Sie keine übereilten Verträge ab.
  2. Messekäufe können Sie nur in Ausnahmefällen widerrufen.
  3. Nutzen Sie eine Messe eher zur Information und Unterhaltung.
Stand: 30.11.2023

Verbrauchermessen – bummeln, probieren und ein Schnäppchen ergattern. Redegewandte Verkäufer überzeugen auf Messen so manchen Verbraucher zu Spontankäufen. Schlechte Karten hat, wem das Produkt zu Hause nicht mehr gefällt: Widerrufen können Sie die Verträge nicht immer.

Ist ein Händler zum Beispiel regelmäßig auf einer Ausstellung vertreten, wird sein Messestand mit einem stationären Ladengeschäft gleichgesetzt. Auch das Erscheinungsbild des Standes spielt eine Rolle: Konnten Sie damit rechnen, dass Ihnen etwas verkauft werden soll? War zu erkennen, dass Sie kostenpflichtige Produkte angeboten bekommen? In diesem Fall können Sie den Vertrag nicht widerrufen.

Anders wäre es, wenn sich der Messestand als reiner Informationsstand ausgibt, den Kunden aber eigentlich zum Vertragsabschluss gewinnen möchte. Dies ist im Einzelfall zu prüfen. 

Ausnahme finanzierte Produkte: Finanzieren Sie den Kauf, steht Ihnen in der Regel ein Widerrufsrecht zu. Achten Sie in jedem Fall darauf, dass der Händler Sie darüber informiert. Bestehen Sie darauf, die Unterlagen sofort mitzunehmen.

Messeprodukte selten wirkliche Schnäppchen

Zahlreiche auf Messen beworbene Waren erhalten Sie - zumindest weitestgehend ähnlich - auch in Geschäften oder online. In vielen Fällen sind die Produkte im Handel sogar günstiger.

Lassen Sie sich nicht von Aussagen wie „Messerabatt“ oder „Neuheit“ blenden. Überlegen Sie gerade bei teuren Waren, ob Sie das Produkt wirklich benötigen. Vergleichen Sie die Preise. In Zeiten von Internet und Smartphone ist das kein Problem. Nutzen Sie eine Messe vor allem, um sich zu informieren und Produkte kennenzulernen.