Aufgepasst bei Wunschgutschein: Grußkarte weg – Guthaben weg!
Das Wichtigste in Kürze
- Bewahren Sie die Grußkarte des Wunschgutscheins und den Kaufbeleg unbedingt auf.
- Auf der Grußkarte befindet sich der Einlösecode - nicht auf dem beiliegen "Gutschein"-Kärtchen.
- Landet die Grußkarte im Müll, ist auch das Geld weg.
Das Geschenk, das immer passt. So bewirbt das Unternehmen wunschgutschein .de sein Produkt. Unerfreulich wird es, wenn die beschenkte Person nur das beiliegende "Gutschein"-Kärtchen behält und die Grußkarte direkt wegschmeißt. Denn auf der Grußkarte befindet sich der Gutscheincode.
Bei Wunschgutschein können Sie zwischen verschiedenen Grußkartenmotiven und Gutscheinbeträgen wählen. Den Gutschein kann die beschenkte Person laut Anbieter bei über 500 Partner-Shops einlösen.
Beim Auspacken ist es schnell passiert: Der Beschenkte öffnet den Umschlag, der mutmaßliche Gutschein im klassischen Kreditkartenformat landet auf dem Geschenkehaufen, die Grußkarte meist im Müll. Im Fall von wunschgutschein.de sollten Beschenkte jedoch besser genau hinschauen.
Bei Wunschgutschein befindet sich der Gutscheincode auf der Grußkarte
Der Code zum Einlösen befindet sich nämlich auf der Rückseite der personalisierten Grußkarte und nicht auf der beiliegenden Karte mit dem Titel „Wunschgutschein“. Fraglich ist, welche Funktion die kleine Gutscheinkarte erfüllen soll? Wir empfinden eine derartige Verpackung als verbraucherunfreundlich. Den Hinweis können Beschenkte sehr leicht übersehen. So ist das Risiko groß, dass die Grußkarte weggeschmissen wird – und damit bares Geld. Denn ist die Grußkarte erstmal weg, kommen Beschenkte nicht mehr an den Code – der Gutscheinwert verfällt.
Probleme beim Einlösen des Codes
Außerdem melden uns Verbraucherinnen und Verbraucher auch Probleme bei der Einlösung, weil etwa die Code-Eingabe auf der Plattform nicht funktioniere oder der Gutschein laut Plattform angeblich bereits eingelöst worden sei.
Problemen bei der Code-Einlösung vorbeugen: Kaufbelege aufbewahren und Probleme genau dokumentieren
Um hier Ansprüche gegen Händler oder die Plattform geltend zu machen, ist der Kassenbeleg des Händlers wichtig, bei dem Sie den Gutschein ursprünglich gekauft haben. Außerdem sollten Sie das Problem unbedingt so gut wie möglich dokumentieren. Fertigen Sie am besten Screenshots der Fehleranzeige an.
Achten Sie beim Kauf der Gutscheinkarte bei einem Einzelhändler darauf, dass der Händler diesen bei der Bezahlung auch erfolgreich aktiviert. Andernfalls ist der Gutschein(code) wertlos. Wenden Sie sich in diesem Fall mit Kassenbeleg an den Händler. Dieser ist als Verkäufer für Sach- beziehungsweise Rechtsmängel des gekauften Gutscheins verantwortlich.
Gute Alternative: Der selbstgemachte Gutschein
Gutscheine sind ein beliebtes Last-Minute-Geschenk. Beachten Sie aber, dass für kostenpflichtige Gutscheine die allgemeine Verjährungsfrist von drei Jahren gilt, sofern nichts anderes mit dem Verkäufer vereinbart wurde. Wer Weihnachten 2025 einen Gutschein erhält, kann diesen noch bis Ende 2028 einlösen. Eine gute Alternative zu gekauften Gutscheinen ist ein selbstgemachter: Er ist persönlich, läuft nicht ab und enthält keine versteckten Codes, die ungenutzt im Müll landen können.