BGH- Urteil zur Amazon A-bis-z Garantie

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Das Wichtigste in Kürze

  • Amazon erstattet Käufern Geld zurück im Rahmen der A-bis-z Garantie
  • Verkäufer hat dennoch Anspruch auf den Kaufpreis gegenüber dem Käufer
  • Amazon.de A-bis-z Garantie ist kein Schiedsverfahren
Stand: 21.11.2023

Was ist passiert?

Ein Kunde bestellte über Amazon Marketplace einen Kaminofen. Der Kaufpreis wurde über Amazon an den Verkäufer bezahlt. Wegen einiger Mängel am Kaminofen nutzte der Käufer die Amazon.de A-bis-z Garantie. Amazon erstattete dem Käufer das Geld und buchte den Betrag wiederum beim Verkäufer zurück. Doch: Der Verkäufer besteht auf seinen Kaufpreis und fordert diesen gerichtlich beim Käufer ein.

Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden: Trotz der Regelungen der Amazon.de A-bis-z Garantie und der damit verbundenen Rückerstattung an den Käufer, hat der Verkäufer nach wie vor einen Anspruch auf Kaufpreiszahlung (§ 433 Abs. 2 BGB).

Die erfolgte Rückbuchung des Kaufpreises im Rahmen der A-bis-z Garantie basiert ausschließlich auf einer besonderen Dienstleistungsverabredung zwischen Amazon und dem Käufer. Amazon entscheidet einzig und allein, ob das Geld zurückgezahlt wird. Das hebelt jedoch nicht die Pflichten im Vertragsverhältnis zwischen Käufer und Verkäufer aus.

Positiv für Verbraucher: Bei erfolgreicher A-bis-z Garantie ändern sich die Prozessrollen. Nicht der Verbraucher muss als Käufer den Verkäufer auf Rückerstattung des Kaufbetrags verklagen, sondern der Verkäufer muss eine Klage auf Zahlung erheben.

Ein ähnliches Urteil liegt schon zu PayPal vor: BGH-Urteil VIII ZR 213/16. Ist der Antrag auf Käuferschutz erfolgreich, wird der Zahlungsbetrag dem PayPal-Konto wieder gutgeschrieben. Das beeinflusst allerdings nicht die Pflichten des Kaufvertrags: Der Verkäufer kann vom Käufer weiterhin das Geld einfordern.

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