Betrugsmaschen auf Kleinanzeigenportalen im Internet

Mann und Frau shoppen online.
Stand: 11.07.2023

Möbel, Technik, Kinderspielzeug - Produkte per Kleinanzeigen im Internet zu kaufen und verkaufen ist beliebt. Doch nicht alle Verkaufenden oder Kaufenden meinen es ehrlich mit Ihnen. Folgende Betrugsmaschen sollten Sie kennen.

Der Onlinehandel boomt und das auch auf Kleinanzeigenportalen. In vielen Fällen laufen die Transaktionen reibungslos. Doch Betrüger denken sich immer neue Methoden aus, um Kaufende oder Verkaufende hereinzulegen und ihnen Geld abzunehmen. In der Regel machen diese auf den ersten Blick einen vertrauenerweckenden Eindruck.

Betrügerische Maschen auf Kleinanzeigenportalen 

1. Die „Sicher-bezahlen“-Masche

Eine interessierte Person möchte den Kauf über die Option ‚Sicher bezahlen‘ abwickeln. Lässt sich der Verkaufende darauf ein, erhält er eine Nachricht mit einem Link zu einer Website. Dort soll er seine Konto- oder Kreditkartendaten hinterlegen, um die Zahlung zu erhalten. Was der Verkaufende nicht weiß: Es handelt sich um eine nachgebaute Website. Mit der Eingabe seiner Daten löst er eine Zahlung aus. Die Bank lehnt eine Rückzahlung in der Regel ab.

Gut zu wissen: Die Funktion bei dieser Zahlungsmethode läuft immer innerhalb des Kleinanzeigenportals über einen offiziellen Kooperationspartner ab - nicht außerhalb. Ignorieren Sie Links in E-Mails oder Textnachtrichten daher am besten.

2. Die „Geld an Freunde und Familie senden“-PayPal-Masche

Der Verkaufende besteht darauf, dass Sie das Produkt über PayPal „Geld an Freunde und Familie senden“ bezahlen. Er erhält das Geld, schickt die Ware aber nicht los. Der Kaufende vertraut auf den Käuferschutz, doch der greift nur bei der Option „Geld senden für Waren und Dienstleistungen“. Sitzen Sie einem Betrüger auf, sind Sie als Käufer nicht geschützt. Und das Konto, auf dem Ihr Geld gelandet ist, haben die Kriminellen vermutlich schon aufgelöst.

3. Die App-Testerin Job-Angebot-Masche

Über das Kleinanzeigenportal erhält eine Verbraucherin ein Job Angebot als App-Testerin. Sie wird aufgefordert, zu einer bestimmten Uhrzeit per Video-Ident eine Verifizierung für die Eröffnung eines Bankkontos durchzuführen. Im Hintergrund haben die Abzocker bereits ein Konto im Namen der Verbraucherin eingerichtet und nutzen dieses nach der Identifizierung für ihre eigenen Zwecke.

Die Verbraucherin macht sich damit selbst zur Täterin - zu einer Finanzagentin. Finanzagenten sind Menschen, deren Konto für Überweisungen genutzt wird. Ihnen droht eine Anzeige wegen des Verdachts der Geldwäsche.

4. Die Nachnahme-Masche

Der Kaufende erwirbt ein Produkt über die Nachnahmefunktion. Gezahlt wird beim Paketboten oder in der Filiale. Nach dem Öffnen dann die böse Überraschung. Statt der gekauften Ware enthält das Paket nur wertloses Zeug. In dem uns geschilderten Fall waren es Papier und ein Paket Rosendünger. Gekauft hatte der Verbraucher etwas für rund 660 Euro. Ihr Geld erhalten Sie in der Regel nicht zurück.

Ideal wäre es, wenn Sie die Nachnahmesendungen in Anwesenheit des Paket- oder Postboten, beziehungsweise direkt in der Filiale öffnen könnten. Fragen Sie jeweils nach oder suchen sich direkt Unterstützung im sozialen Umfeld. Sie benötigen eine Person, die zuschaut, ob wirklich das bestellte Produkt im Paket / Päckchen enthalten ist. Falls nein: Reklamieren Sie sofort.

5. Die Gutscheinkarten-Masche

Jemand meldet sich auf Ihr Verkaufsangebot. Angeblich wohnt die Person im Ausland und will das Produkt innerhalb Deutschlands als Geschenk versenden. Die Person möchte diesem eine Gutscheinkarte beifügen, als zusätzliche Überraschung. Sie bittet den Verkaufenden, die Gutscheinkarte zu besorgen und den Betrag auszulegen. Als Nachweis fordert der Käufer den Verkaufenden auf, ihm den Gutscheincode an eine vorgegebene E-Mailadresse zu senden. Die Kaufsumme erscheint zeitnah auf dem PayPal Konto des Verkaufenden, ist jedoch nicht freigegeben. Und das wird auch nicht passieren. Denn Kriminelle täuschen den PayPal Account häufig vor oder nutzen gehackte Konten. Es geht diesen Personen lediglich darum, den Gutscheincode zu erhalten. Gehen Sie niemals in Vorleistung und geben Sie keine Gutschein-Codes preis.

6. Die Transportkosten-Masche

Verkaufende erhalten Mails von vermeintlichen Interessenten. Der geforderte Preis wird nicht diskutiert. Bei der Vereinbarung eines Termins zur Abholung und Bezahlung erfahren sie, dass sich der Kaufinteressent gerade beruflich im Ausland befindet und nicht vorbeischauen kann. Der vermeintliche Kunde bietet an, den Kaufpreis und die Transportkosten auf das Bankkonto des Verkäufers zu überweisen und ein Transportunternehmen mit der Abholung zu beauftragen.

Danach erhält der Verbraucher eine Mail, beispielsweise von der „Royal Bank“. Diese bestätigt ihm, dass der Kaufpreis inklusive der Abholkosten vom Konto des Käufers abgebucht wurde. Nun soll der Verkäufer die Abholkosten via Transferwise an das angebliche Transportunternehmen im Ausland schicken. Spätestens in diesem Augenblick sollten Sie von dem geplanten Verkauf Abstand nehmen – und sich auch nicht von den anschließenden Drohmails des angeblichen Käufers einschüchtern lassen.

7. Die Western Union-Masche

Verbraucherinnen und Verbraucher interessieren sich etwa für ein Wohnungsangebot oder ein günstiges Auto. Unseriöse Verkaufende schlagen den Interessenten vor, eine Kaution oder vermeintliche Überführungskosten vorab per Western Union zu überweisen. Das Geld landet innerhalb weniger Minuten beim Empfänger und dieser kann damit abtauchen. Die Chancen, das Geld zurückzubekommen, sind gering. Die Betrüger handeln häufig aus dem Ausland und setzen für die Abholung des Geldes in der Regel ahnungslose Strohmänner ein.

8. Die Scheck-Masche

Vermeintliche Käuferinnen oder Käufer bekunden Interesse an dem Kaufgegenstand. Sie schicken einen Scheck, der über den Kaufpreis hinausgeht. Soll dieser beispielsweise 900 Euro kosten, schicken die Gauner einen Scheck über 1.500 Euro. Der Verkäufer soll den Scheck einlösen und die Differenz zwischen Kaufpreis und Ausstellungsbetrag an den vermeintlichen Käufer überweisen. Der Verkäufer reicht den Scheck ein und überweist das Geld. Ein paar Wochen später platzt der Scheck. Die „Käufer“ sind spurlos verschwunden, der Verkäufer bleibt auf dem Schaden von 600 Euro sitzen und seine Ware ist er auch noch los.

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