Immenses Datenleck: Nutzerdaten mehrerer großer Onlineshops jahrelang ungeschützt

E-Mail- und Postadressen, Bestellinformationen, Telefonnummern und teilweise auch Bankverbindungen liegen immer wieder ungeschützt im Internet. Grund dafür sind oft massive Sicherheitslücken von digitalen Dienstleistern, Betreibern von sozialen Netzwerken und Verantwortlichen in Online-Shops.
Bei einem Schnittstellen-Dienstleister Daten ungeschützt
Von einem Datenleck waren im Sommer 2021 folgende Marktplätze betroffen: Otto, Kaufland (ehemals real), Mediamarkt, Check24, Tyre24, idealo, Hood und Crowdfox.
Das ist passiert: Die großen Plattformen Otto, Kaufland und Mediamarkt betreiben auf ihren Seiten auch Marktplätze. Externe Händler bieten dort ihre Produkte an. Um auf den Plattformen verkaufen zu können, müssen die Bestelldaten von Verbraucherinnen und Verbrauchern verarbeitet werden. Dazu verbinden die Händler über sogenannte Schnittstellen-Dienstleister ihre Shop mit dem Online-Marktplatz.
Und bei einem Schnittstellen-Dienstleister waren die Daten ungeschützt. Das Datenleck ist zwischenzeitlich geschlossen.
Gesetzlich sind die Verantwortlichen verpflichtet, über die Datenlecks die betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher zu informieren. Sie haben zudem die Verpflichtung, die Datenpanne der zuständigen Aufsichtsbehörde unverzüglich und binnen 72 Stunden zu melden. Das ist nicht erfolgt: Die betroffenen Kunden wurden etwa nicht darüber informiert.
Wer ist verantwortlich?
Verantwortlich ist jede Stelle, die alleine oder gemeinsam mit anderen über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet. Auf der Hand liegt es, dass die Händler und die Schnittstellen-Dienstleister persönliche Daten verarbeiten. Die Beteiligung der Verantwortlichkeit bei den Plattformen ist hingegen fraglich und aktuell umstritten.
Was können Sie tun?
Fragen Sie nach, ob auch Sie von dem Datenleck betroffen waren und auf welche Daten zugegriffen wurden. Richten Sie diese Auskunft direkt an den Händler und Schnittstellen-Dienstleister ggf. auch an den Marktplatz.
Verwenden Sie unser kostenfreies Schreiben!
Sie sollten innerhalb von vier Wochen eine Rückmeldung erhalten. Ist das nicht der Fall, wenden Sie sich an die Aufsichtsbehörde. Das ist das Landesamt für Datenschutz in ihrem Bundesland. Die Verantwortlichen sind verpflichtet, Ihnen innerhalb dieses Zeitraums die angeforderten Informationen zur Verfügung zu stellen.
Sie können zudem auch einen Anspruch auf Schadenersatz geltend machen. Denn geraten Name und Mailadresse sowie Handynummern in falsche Hände, können diese Daten für Phishing-Attacken verwendet werden. Bei einer solchen Datenpanne droht ein Identitätsmissbrauch mit nachteiligen Folgen für Sie.
