Pauschalreise – Tipps für die Urlaubsbuchung
Das Wichtigste in Kürze
- Bei Internet-Buchungen von Pauschalreisen oder einzelnen Reiseleistungen wie Flügen haben Sie kein Widerrufsrecht.
- Überprüfen Sie die Angaben. Sehen Sie von einem Vertragsschluss ab, wenn Leistungen und Preise unzureichend ausgewiesen oder Ihnen die Vertragsbeziehungen unklar erscheinen.
- Leisten Sie erst eine Anzahlung, nachdem Sie einen Sicherungsschein erhalten haben.
Weiße Traumstrände, atemberaubende Landschaften, pulsierende Städte – zahlreiche Anbieter bewerben ein vielfältiges Angebot an Pauschalurlauben. Worauf Sie bei der Buchung achten sollten.
Kein Widerrufsrecht bei Reisebuchungen
Verträge im Internet können immer innerhalb von 14 Tagen rückgängig gemacht werden? Falsch! Anders als bei anderen sogenannten Fernabsatzverträgen steht Ihnen bei im Internet abgeschlossenen Reiseverträgen und Beförderungsverträgen kein Widerrufsrecht zu.
Informationspflichten des Veranstalters
Der Veranstalter einer Pauschalreise oder das Reisebüro muss Sie über wesentliche Eigenschaften der Reise informieren. Darunter fallen unter anderem: Bestimmungsort, Transportmittel, Unterkunft sowie Mahlzeiten. Auch über Ihre Rechte muss er Sie aufklären und Ihnen ein Formblatt zur Verfügung stellen. Überprüfen Sie die jeweiligen Angaben. Sind gewisse Merkmale der Reise unklar, fragen Sie schriftlich nach.
Veranstalter oder Vermittler?
Beachten Sie: Ein Vermittler ist unter anderem für die Informationen auf seiner Website, die sorgfältige Auswahl seiner Partner sowie für die korrekte Weiterleitung der Buchung verantwortlich. Er muss aber nicht für die vertragsgemäße Durchführung der Reise einstehen - anders als der Veranstalter. Sind die Vertragsverhältnisse unklar oder werden die Kosten unzureichend ausgewiesen, buchen Sie lieber woanders.
Neu: Sogenannte Vermittler verbundener Reiseleistungen müssen Reisende vor Abschluss des Vertrags darüber informieren, dass keine Pauschalreise vorliegt. Verletzt der Vermittler diese gesetzlichen Pflichten, haftet er wie ein Reiseveranstalter.
Außerdem wichtig: Achten Sie bei einer Pauschalreise auch darauf, dass sämtliche Reiseleistungen im Paket gebucht werden und die Abrechnung als Gesamtpreis in einer Rechnung erfolgt. Dies ist zum Beispiel im Falle einer Airline-Insolvenz von Bedeutung, damit Sie Ihr Geld im Falle eines Rücktritts vom Reiseveranstalter zurückerhalten.
Reisebestätigung korrekt?
Vor allem bei Reisebuchungen im Internet versenden Anbieter die Buchungsbestätigung häufig per E-Mail. Achten Sie darauf, die korrekte E-Mailadresse anzugeben und kontrollieren Sie auch Ihren Spam-Ordner. Drucken Sie die Buchungsbestätigung aus und prüfen Sie, ob alles korrekt angegeben ist.
Weichen die genannten Leistungen oder Preise von Ihrer Buchung ab, wenden Sie sich umgehend an den Veranstalter. Machen Sie ihn darauf aufmerksam und fordern ihn unter Fristsetzung zu einer Anpassung auf.
Bleiben Sie informiert
Wenn der Veranstalter Sie bei Vertragsschluss über Ihre Pauschalreise informiert hat, sollten Sie selbst rechtzeitig vor Reisebeginn prüfen, ob sich in der Zwischenzeit relevante Änderungen für die Reise ergeben haben. Verlassen Sie sich nicht darauf, dass der Veranstalter Sie etwa über geänderte Einreisebedingungen auf dem Laufenden halten muss. So hat das Amtsgericht München keine Pflicht des Anbieters gesehen, über eine nach der Buchung eingetretene Änderung der Rechtslage auf den Malediven in Bezug auf verlängerte Kinderreisepässe zu informieren (AG München Urteil vom 27.02.2024, 223 C 19445/23 – das Urteil ist noch nicht rechtskräftig).
Erst Sicherungsschein, dann Zahlung
Der Reiseveranstalter ist zum Insolvenzschutz verpflichtet und hat Ihnen einen Sicherungsschein auszuhändigen. Nimmt ein Vermittler verbundener Reiseleistungen Zahlungen entgegen, gilt dies auch für ihn.
Der Sicherungsschein sichert Sie im Falle einer Insolvenz ab. Erst nach Erhalt müssen Sie die Anzahlung und den Reisepreis zahlen! Die Höhe der Anzahlung beträgt in der Regel 20 Prozent des Reisepreises. Entstehen einem Reiseveranstalter bei Vertragsschluss höhere Kosten, darf er höhere Anzahlungen fordern (BGH Urteil vom 09.12.2014, X ZR 147/13).
Stornierungs- oder Umbuchungskosten bei unvorhersehbaren Situationen
Auch, wenn Ihnen bei Reisebuchungen im Internet kein Widerrufsrecht zusteht, können Sie von Ihrem Vertrag zurücktreten. In solch einem Fall kann der Reiseveranstalter Stornogebühren verlangen. Diese orientieren sich vor allem am Zeitpunkt der Absage vor Reisebeginn.
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