Mietwagen buchen: Vorsicht vor Zusatzkosten

Mietwagenbuchung: Vorsicht vor Zusatzkosten
Stand: 27.11.2023

Online mietete eine Verbraucherin einen Leihwagen für den Urlaub und erhielt eine Bestätigung. Bei der Abholung vor Ort sollte sie plötzlich 250 Euro mehr als vereinbart bezahlen. Nicht nur im Urlaub ärgerlich – aber kein Einzelfall.

Im Internet lockt die Mietwagenbranche mit niedrigen Preisen. Wollen Kunden ihren Wagen dann abholen, drängen die Mitarbeiter sie dazu, Zusatzleistungen zu buchen. Häufig handelt es sich dabei um Versicherungen, einen Mobilitätsservice oder einen Standortzuschlag.

Günstig = gut?

Mietinteressenten sollten sich nicht voreilig für den günstigsten Anbieter entscheiden, sondern die jeweiligen Leistungen miteinander vergleichen. Auch Erfahrungsberichte anderer Kunden können bei der Auswahl weiterhelfen. Bei der Buchung über Vergleichsportale ist zu beachten, dass es sich bei ihnen nicht um den Vertragspartner, sondern um Vermittler handelt.

Achtung: Sie haben kein 14-tägiges Widerrufsrecht, auch wenn Sie den Mietwagen im Internet reserviert haben. Schauen Sie in Ihren Vertragsunterlagen nach, ob und zu welchen Bedingungen Sie den Vertrag stornieren können.

Reservierung und Rechnung vergleichen

Sehen Sie sich den Vertrag bei der Abholung genau an und vergleichen Sie ihn mit Ihrer Reservierung. Stimmen nicht alle Positionen überein, sollten Sie den Vertrag nicht unterschreiben! Beschweren Sie sich bei Problemen umgehend bei der Unternehmenszentrale der Autovermietung.

Die Tricks der Autovermieter

Ein Mietwagen für den Urlaub zu buchen, kann ein teures Vergnügen sein. Ärgerlich wird es dann, wenn die Vermieter mit unlauteren Mitteln versuchen, die Mietkosten noch weiter in die Höhe zu treiben. Darauf sollten Sie beim Mieten eines Fahrzeugs achten:

Der Versicherungstrick

Viele Autovermietungen in Urlaubsregionen kooperieren mit lokalen Versicherern. Das hat zur Folge, dass Sie beim Abholen des Mietwagens häufig zu Zusatzversicherungen gedrängt werden. Diese sind in der Regel aber nicht nur teuer, sondern auch unnötig. Oftmals liegen die Verträge auch nur auf Englisch oder der Landessprache vor.

Wir raten Ihnen daher: Schließen Sie alle gewünschten Versicherungen bereits vor dem Antritt Ihrer Reise ab. Vergleichen Sie genau. Scheinbar günstige Verträge enthalten oft hohe Selbstbeteiligungen, vor allem bei der Vollkaskoversicherung. Beachten Sie auch, dass nur die im Mietvertrag als Fahrer oder Fahrerin eingetragene Personen das Auto auch fahren dürfen. Andernfalls besteht kein Versicherungsschutz.

Auch wichtig: Oft reicht die im Mietvertrag enthaltene Haftpflichtversicherung nicht aus und entspricht nicht den hiesigen Standards. Prüfen Sie zunächst, ob der benötigte Schutz bereits in Ihrem Kreditkartenvertrag, einem gesondert abgeschlossenen Autoschutzbrief oder in Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung enthalten ist. Ist das nicht der Fall, sollten Sie den Versicherungsschutz durch eine sogenannte Mallorca-Police (für das EU-Ausland) oder Traveller-Police (außerhalb der EU) ergänzen. Diese Versicherungen treten bis zur vereinbarten Versicherungssumme für die Schäden ein, die ansonsten nicht abgedeckt wären.

Der Geländefahrttrick

Im Mietvertrag sind häufig Gebiete genannt, durch die Sie mit Ihrem Wagen nicht fahren dürfen. Geländefahrten fallen zum Beispiel unter dieses Verbot. Bei starker Verschmutzung und vielen Macken fordern einige Vermieter Geld für den Verstoß gegen dieses Verbot. Wenn Ihr Auto vor der Rückgabe stark verschmutzt sein sollte, ist es daher ratsam, vorher noch einmal durch die Waschstraße zu fahren.

Der Kratzertrick

Oftmals findet die Übergabe von Mietwagen an Orten statt, deren Beleuchtung viele kleinere Schäden kaschiert. Wenn diese dann nach der Rückgabe vom Vermieter beanstandet werden, müssen Sie als Mieter oder Mieterin dafür geradestehen, obwohl Sie den Schaden vielleicht gar nicht selbst verursacht haben.

Schäden, die eigentlich kostengünstig repariert werden könnten, werden mitunter durch den weitaus teureren Austausch ganzer Fahrzeugteile behoben und dann in Rechnung gestellt. Da Autovermietungen aber nicht zur Ausbesserung von Kratzern im Lack verpflichtet sind, können sie ein und denselben Schaden rein theoretisch gleich mehreren Personen in Rechnung stellen.

Der Sandtrick

Nicht alle Straßen sind asphaltiert oder befestigt. Vielleicht ist Ihr Traumstrand nur über eine staubige Sandpiste zu erreichen. Auch das kann sich als wahre Kostenfalle entpuppen: Einige Anbieter stellen ihren Kunden Extrakosten für eine Sonderreinigung aufgrund übermäßiger Verschmutzung in Rechnung. Was tatsächlich unter diesen Begriff fällt, ist allerdings nicht genau definiert, weshalb einige Anbieter diese Unklarheit mitunter für sich ausnutzen.

Der Tanktrick

Bei der Anmietung eines Mietwagens gibt es verschiedenen Tankszenarien. Wir raten Ihnen zu der Variante „voll/voll“. Der Wagen wird also vollgetankt abgeholt und wieder vollgetankt abgegeben, da Sie so nur den wirklichen Kraftstoffverbrauch bezahlen. Allerdings ist es bei dieser Vereinbarung besonders wichtig, dass Sie den Wagen auch wirklich vollgetankt zurückgeben, da es andernfalls durch die Berechnung von Tankpauschalen richtig teuer werden kann. Weil einige Anbieter diese aber trotzdem unberechtigterweise verlangen, empfiehlt es sich, den Tankbeleg aufzuheben und den Stand der Tankanzeige fotografisch festzuhalten.

Der Kreditkartentrick

Seien Sie besonders vorsichtig beim Mieten eines Cabrios. Bei spanischen Vermietern müssen Sie nicht selten gleich zwei auf Ihren Namen ausgestellte Kreditkarten vorlegen. Andernfalls wird der Wunschwagen nicht herausgegeben und die Buchung eines weniger wertvollen Fahrzeuges vorgeschlagen. Dabei berücksichtigt der Vermieter aber nicht unbedingt die Kostendifferenz. Im Ergebnis zahlen Sie also für ein teures Cabrio, fahren aber einen günstigeren, geschlossenen Wagen.

Beachten Sie, dass die meisten Vermieter nur „echte“ Kreditkarten, also keine Debit- oder Prepaid-Kreditkarten, akzeptieren. Erkundigen Sie sich noch vor der Buchung, mit welchen Zahlungsmitteln Sie die Kfz-Miete entrichten und eine etwaige Kaution hinterlegen können.