Ihre Möglichkeiten bei in Hochwassergebiet geplantem Urlaub

Überflutete Landschaft mit Fahrrad an Geländer angekettet zu Artikel: Ihre Möglichkeiten bei in Hochwassergebiet geplantem Urlaub
Stand: 23.10.2023

Die Ferienzeit hat begonnen, einige Reisende haben Ferienunterkünfte in den vom Hochwasser betroffenen Regionen gebucht. Verunsicherung: Soll ich dahin reisen, wo die Katastrophe zahlreiche Existenzen zerstört hat? Sie möchten stornieren? Das sind Ihre Möglichkeiten.

Sie haben eine Unterkunft selbst organisiert und gebucht?

Sind Ferienwohnungen, Ferienhäuser sowie Privatunterkünfte nicht zu nutzen, müssen Sie nichts zahlen. Sie haben auch den Anspruch, gezahlte Gelder zurückzuverlangen.

Schreibt Ihnen Ihr Vermieter oder der Hotelier, dass Sie die Unterkunft beziehen können, hilft nur ein Blick in Ihren Vertrag: Schauen Sie, ob eine Stornierung möglich ist. Die Anbieter haben einen Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich „ersparter Aufwendungen". Das sind die nicht anfallenden Kosten, weil Sie nicht vor Ort sind.

Üblicherweise müssen Sie zwischen 60 und 90 Prozent der Kosten tragen. Ihr Vermieter oder der Hotelier sind nicht immer dafür verantwortlich, ob der Ort erreicht werden kann oder Sie Attraktionen und Sehenswürdigkeiten besuchen können. Daher ist eine Stornierung aus diesem Grund nicht möglich.

Sie haben eine Pauschalreise gebucht?

Eine Stornierung ist dann möglich, wenn Sie dies mit dem Veranstalter vereinbart haben. Sie ist außerdem möglich, wenn - wie im Falle der Hochwasser-Katastrophe

  • der Katastrophenfall ausgerufen wurde,
  • die eigene Sicherheit gefährdet wäre und
  • die Freizeitaktivitäten nicht mehr durchführbar sind.
     

Auf verbraucherzentrale.de finden Sie Antworten auf Ihre Fragen. Erfahren Sie, welche Schritte wichtig sind und welche Rechte Ihnen zustehen.

Spenden

Durch das Hochwasser sind Schäden in Millionenhöhe entstanden. Viele Organisationen rufen daher zum Spenden auf. Achten Sie darauf, Ihr Geld an eine seriöse Institution zu spenden.