Unschön: Automobilclub wirbt Minderjährige bei Erste-Hilfe-Kurs

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  • Automobilclub-Mitarbeiter wirbt Minderjährige bei Erste-Hilfe-Kurs.
  • Angebot zu kostenfreiem Fahrtraining gilt nur bei sofortiger Unterschrift.
  • Einwilligung zu Werbung und Marktforschungszwecken soll zwingend notwendig sein.
Stand: 23.04.2021

Der 16-jährige Jonas macht einen Erste-Hilfe-Kurs in seiner Fahrschule. In der Pause wird ihm eine Mitgliedschaft im Automobilclub angeboten. Unterschreibt er sofort, lockt ein kostenfreies Fahrsicherheitstraining. Eine durchaus fragwürdige Methode.

Jonas* macht gerade seinen Führerschein. Er freut sich, dass seine Fahrschule auch den Erste-Hilfe-Kurs anbietet. In der Pause spricht ihn ein Mitarbeiter eines Automobilclubs an, will ihn und weitere Teilnehmer als Mitglieder gewinnen.

Angebot gilt nur bei sofortiger Unterschrift

Als Bonus winkt ein kostenfreies Fahrsicherheitstraining. Dieses Angebot gelte nur an diesem Abend, bei sofortiger Unterschrift der Minderjährigen. Jonas fragt nach, ob er auch seine Einwilligung für Werbung und Marktforschung erteilen muss. Denn neben der E-Mailadresse muss er seine Adresse, Telefonnummer und Geburtsdatum angeben.

Offenbar macht der Mitarbeiter auch dies zur Bedingung für die Teilnahme am kostenfreien Fahrsicherheitstraining. Jonas ist hin und hergerissen, doch schließlich unterschreibt er den Vertrag.

Fragwürdige Methode

Nach unserer Auffassung ist das Vorgehen des Automobilclub-Mitarbeiters äußerst fragwürdig. Insbesondere die Einwilligung für Werbung und Marktforschung sehen wir kritisch. Kinder und Jugendliche gelten als besonders schutzwürdig.

Jonas und seine Mitstreiter konnten in diesem Rahmen nicht damit rechnen, ein Angebot für eine Mitgliedschaft im Automobilclub zu erhalten. Widerruft Jonas seine Einwilligung nicht, wird er spätestens mit Erreichen der Volljährigkeit regelmäßig Werbung über neue Angebote des Clubs erhalten.

Verträge mit Minderjährigen

Schließen Minderjährige einen Vertrag ab, müssen die Eltern in der Regel vorher einwilligen oder anschließend genehmigen. Ist ein Rechtsgeschäft allerdings für Minderjährige ausschließlich rechtlich vorteilhaft, gilt das nicht.


*Name von der Redaktion geändert