Glyphosat - Wie geht es weiter?

Abbildung des Pflanzenschutzmittels Glyphosat. Im Hintergrund ein Acker.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Glyphosat ist der Wirkstoff des Pflanzenschutzmittels Roundup, das als Unkrautvernichtungsmittel verwendet wird.
  • Global wird Glyphosat überwiegend beim Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen wie beispielsweise Soja, Mais und Baumwolle, eingesetzt,
  • Sicher ist: Glyphosat kann schwerwiegende Augenschäden verursachen, für Wasserlebewesen ist es giftig. Über das krebserzeugende Potential von Glyphosat herrscht in der Wissenschaft große Uneinigkeit.
Stand: 23.10.2023

Über die möglichen Gesundheitsgefahren durch Glyphosat wird seit Jahren kontrovers diskutiert. Es bestehen weiterhin erhebliche Bedenken für die menschliche Gesundheit und die biologische Vielfalt.

Einsatz von Glyphosat

Glyphosat ist eine Chemikalie, die in Pflanzenschutzmitteln verwendet wird. Das umstrittene Herbizid wird sowohl in der Landwirtschaft als auch im Gartenbau vor der Aussaat gegen Unkrautbefall eingesetzt. Werden gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut, die gegen Glyphosat resistent sind, wird der Stoff auch nach der Aussaat gegen Unkrautbefall zwischen den Nutzpflanzen eingesetzt. Sofern ein Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Glyphosat auf nationaler Ebene zugelassen ist, darf es vorerst bis zum 15. Dezember 2023 verwendet werden.

Knapp 80 Prozent der verwendeten Unkrautvernichtungsmittel weltweit enthalten Glyphosat. In Deutschland werden etwa 40 Prozent der Ackerfläche jährlich mit glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln (Gemisch aus Wirkstoff und Beistoffen) behandelt.

Die aktuelle Glyphosat-Zulassung und das Gesetzgebungsverfahren

In der EU werden regelmäßig alle genehmigten Wirkstoffe einer Neubewertung unterzogen. Für die weitere Zulassung von Glyphosat ist ein aus 27 EU-Mitgliedstaaten besetzter Ausschuss zuständig. Zurzeit läuft ein Überprüfungsverfahren zur Erneuerung dieser Genehmigung. Im Juli 2023 übermittelte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ihre Schlussfolgerung zu Glyphosat an die EU-Kommission. Auf dieser Grundlage erfolgte der Vorschlag der EU-Kommission für eine Verlängerung der Zulassung um weitere 10 Jahre. Um den Vorschlag abzulehnen, muss sich die Mehrheit der Staaten dagegen aussprechen und dabei gleichzeitig auch die Mehrheit der EU-Bevölkerung repräsentieren. Da Auswirkungen auf die Artenvielfalt nicht ausreichend berücksichtigt werden, sieht das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) eine Verlängerung der Genehmigung kritisch und hält diese für nicht gerechtfertigt. Ein nationales Verbot bei EU-weiter Zulassung wird jedoch kaum Bestand haben dürfen. 

Ist Glyphosat gesundheitsschädigend?

Die EU hat im Zuge der Neuzulassung von Glyphosat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) sowie die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) mit der Untersuchung des Herbizids beauftragt. Zahlreiche Studien wurden analysiert und Einsatzbereiche geprüft. Die ECHA kam dabei zu dem Ergebnis, dass Glyphosat die wissenschaftlichen Kriterien für eine Einstufung als krebserzeugender, erbgutverändernder oder fortpflanzungsgefährdender Stoff nicht erfüllt.

Im Gegensatz dazu hat die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC), eine Einrichtung der Weltgesundheitsorganisation (WHO), den Wirkstoff als "wahrscheinlich krebserregend" eingestuft. In den USA verurteilten zudem mehrere Gerichte den Hersteller Bayer zu hohen Schadenersatzzahlungen an Klägerinnen und Kläger, die ihre Krebserkrankung auf das Mittel zurückführen.

Wissenschaftler kritisieren, dass nicht alle zur Verfügung stehenden Studien der EFSA vorgelegt wurden und somit unberücksichtigt bleiben. Ebenso wiesen einige Wissenschaftler auf fehlerhafte Ergebnisse in den von den EU-Behörden analysierten Studien hin. Es gäbe ausreichend repräsentative Studien, um eine „Einstufung als krebserregend“ laut EU-Regularien zu begründen.

Arbeitsgruppen aus Toxikologen beschreiben, dass viele Pflanzenschutzmittel mit zugefügten Beistoffen in Kombination vielfach gesundheitsschädlicher für Mensch und Tier ausfallen können, als geprüfte und genehmigte Einzelwirkstoffe. Laut Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist wissenschaftlich bis heute nicht eindeutig geklärt, ob und welche Gesundheitsrisiken tatsächlich mit Mehrfachrückständen verbunden sein können. Auch das niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) bestätigt die unklare Kenntnisslage zu Gesundheitsrisiken von Mehrfachrückständen.

Welche Auswirkungen hat Glyphosat auf die Umwelt?

Laut Expertengremium der EFSA sind die Risiken für die biologische Vielfalt im Zusammenhang mit den gängigen Verwendungen von Glyphosat komplex und von zahlreichen Faktoren abhängig. Verfügbare Informationen ließen keine eindeutigen Schlussfolgerungen zu. Die ECHA behält jedoch aktuell die Einstufung für Wasserlebewesen als schädlich bei.

Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) kritisiert diese EU-Risikobewertung von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen, da sie sich vor allem auf direkte toxische Umweltwirkungen konzentriert. Indirekte und komplexe Auswirkungen auf die Artenvielfalt und Ökosysteme sind zwar formell im Prüfverfahren benannt, werden in der Praxis allerdings bislang kaum behandelt. Laut BfN wirkt Glyphosat tödlich oder schädigend auf Wasserlebewesen, Insekten und andere Kleintiere. Zudem vernichtet es nicht nur unerwünschte Unkräuter, sondern auch seltene Ackerwildkrautarten. Diese direkten Folgen wirken sich massiv auf das natürliche Gefüge unserer Umwelt aus, da Samen, Insekten oder Regenwürmer als Nahrungsgrundlage für andere Tierarten fehlen. Ebenso zählen Ackerwildkräuter zu den heute am stärksten gefährdetsten Artengruppen in Europa und stellen eine Schlüsselrolle für die Pflanzenvielfalt in Agrarlandschaften dar.

Lebensmittel - Wie viel Glyphosat ist drin?

Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln sind in der konventionellen Landwirtschaft nahezu unvermeidlich. Erzeuger, Händler und Importeure tragen die Verantwortung dafür, dass die Lebensmittel den rechtlichen Anforderungen entsprechen.

Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln sind in der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 geregelt (bis zu welcher Höchstmenge die jeweiligen Stoffe zulässig und unbedenklich sind). Die Höchstmengen beziehen sich auf unverarbeitete Handelsware.

Die Untersuchungen des niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) bestätigen: Wir nehmen Glyphosat mit der Nahrung auf. Es finden sich immer wieder Untersuchungsproben, in denen der Gehalt an Glyphosatrückständen in Lebensmitteln überschritten ist.

Zudem werden laufend Lebensmittelproben stichprobenartig auf Rückstände von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen überprüft. Die Untersuchungsergebnisse werden in der Nationalen Berichterstattung des Bundes veröffentlicht.

Studien haben außerdem gezeigt: Glyphosat konnte bei 70 Prozent der getesteten Deutschen im Urin nachgewiesen werden. Doch welche Auswirkungen eine regelmäßige, niedrige Aufnahme auf den Menschen haben kann, ist bis heute nicht geklärt. Von daher gilt: Je weniger, desto besser!

So können Sie sich vor Rückständen im Essen schützen

Im ökologischen Landbau ist der Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln nicht erlaubt. Wenn Sie also Lebensmittel ohne diese Rückstände essen möchten, sollten Sie biologisch angebaute Produkte wählen. Diese erkennen Sie am EU-Biosiegel.

Auf Flächen, die der Bevölkerung zu Verfügung stehen, wie zum Beispiel öffentliche Parks, Gartenanlagen, Sport- und Freizeitplätze, Schulgelände und Kinderspielplätzen, ist die Anwendung von Glyphosat seit 2021 verboten.

Auch in Hobbygärten gilt es Glyphosat zu vermeiden. Aus rechtlichen Gründen dürfen aber einige Produkte für den Haus- und Kleingartenbereich, deren Zulassung noch besteht, weiterhin angewendet werden. Sowohl aus gesundheitlichen Gründen, als auch zum Schutz der Umwelt sollten Sie hier jedoch auf die mechanische Entfernung von Unkraut setzen. Gute Informationen zum Gärtnern ohne Pestizide hat der Naturschutzbund Deutschland (NABU) zusammengestellt.

Unsere Forderung

Es bestehen weiterhin berechtigte Zweifel an der Sicherheit des Wirkstoffs Glyphosat. Solange die Unbedenklichkeit glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel nicht uneingeschränkt gesichert ist, sollte der Einsatz entsprechend untersagt werden. Dies würde dem in Europa herrschenden Vorsorgeprinzip entsprechen, das Verbraucherinnen und Verbraucher im Voraus vor Gefahren schützt. Deshalb fordert die Verbraucherzentrale Niedersachsen:

  • Die Aussetzung einer weiteren Genehmigung von Glyphosat als Pflanzenschutzmittel (Neubewertung 2023) und damit ein EU-weites Verbot in der Landwirtschaft!
  • Das sofortige Verbot des Einsatzes von Glyphosat für den Haus- und Kleingartenbereich unabhängig der noch bestehenden Zulassung.

Bücher & Broschüren