Gesetz zur Tierhaltungskennzeichnung nur ein erster Schritt

Mann vor Supermarktregal mit abgepacktem Fleisch

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine verbindliche Tierhaltungskennzeichnung ist grundsätzlich begrüßenswert.
  • Tierhaltung ist nicht gleich Tierwohl. Für mehr Tierschutz müsste die Politik die gesetzlichen Standards anheben.
  • Die Politik muss verbindliche Termine benennen, an denen die Kennzeichnung auf alle Nutztiere, verarbeitete Produkte sowie die Gastronomie erweitert wird.
Stand: 28.11.2023

Mehr Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher beim Fleischeinkauf – ab 2024 muss der Handel die Haltungsbedingungen bei frischem Schweinefleisch kennzeichnen. Doch das neue Tierhaltungskennzeichnungsgesetz ist nur ein erster Schritt in die richtige Richtung.

Verbraucherinnen und Verbraucher wünschen sich mehr Informationen über die Haltung des Tieres, von dem ein Lebensmittel stammt. Die Verantwortung für eine tierfreundliche Produktion sieht die überwiegende Mehrheit bei der Politik. Ein Großteil der Verbraucherinnen und Verbraucher ist zudem bereit mehr Geld für Tierwohlprodukte auszugeben, wenn sie sicher sein könnten, dass damit verlässlich höhere Standards verbunden sind. 

Nach langem Ringen wurde deshalb die Einführung einer verpflichtenden, staatlichen Tierhaltungskennzeichnung beschlossen. Das vorgelegte Gesetz dazu trat im August 2023 in Kraft. Ab 2024 soll es dann eine Kennzeichnungspflicht für frisches, unverarbeitetes Schweinefleisch geben.  

Tierhaltungskennzeichnung kein Tierwohllabel

Die Tierhaltungskennzeichnung ist kein Tierwohllabel. Die neue Kennzeichnung beschreibt lediglich in neutraler Darstellung den Ist-Zustand in der Tierhaltung. Verbraucherinnen und Verbraucher können nicht davon ausgehen, dass in den unteren Haltungsformen der Tierschutz ausreichend sichergestellt ist. Kriterien der Tiergesundheit wie etwa Maßnahmen zur Stressreduktion sind hier nicht berücksichtigt.

Tierhaltungskennzeichnung berücksichtigt nur die Mast

Das Label zur Tierhaltungskennzeichnung berücksichtigt nur einen kleinen Ausschnitt im Leben der Tiere, nämlich die Mast. Jungtieraufzucht, Sauenhaltung, Transport und Schlachtung zählen nicht dazu.

Kennzeichnung gilt nur für frisches unverarbeitetes Schweinfleisch

Die verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung gilt im ersten Schritt ausschließlich für frisches unverarbeitetes Schweinefleisch. Für verarbeitete Produkte, Wurstwaren die Gastronomie und weitere Nutztiere gilt die Kennzeichnungspflicht noch nicht.

Um eine echte Verbesserung der Haltungsbedingungen und mehr Tierschutz zu erreichen, besteht aus unserer Sicht folgender Handlungsbedarf.

Was sagt das neue Label aus?

Das gesetzliche Tierhaltungslabel wird als wertneutrale Verbraucherinformation verwendet. Es stellt den Status Quo der Haltungsform von Schweinen in der Mastphase dar.

  • „Bio“: Die Richtlinien der EU-Öko-Verordnung werden erfüllt. Dabei ist ähnlich wie in Stufe 4 Auslauf vorgeschrieben und das Platzangebot etwa dreimal höher im Vergleich zum gesetzlichen Mindeststandard. Unter anderem ist die Verwendung von Bio-Futter verpflichtend. Auch die Haltung von Ferkeln ist im Gegesnatz zu den anderen Stufen geregelt. Die Produkte sind zusätzlich am Bio-Siegel erkennbar.
  • „Auslauf/Weide: Zugang ins Freie ist gegeben, Auslauf muss ganztägig ermöglicht werden. Es ist kein Voll-Spaltenboden erlaubt (bei allen Stufen darunter ist dies Standard), deutlich mehr Platz (+86 Prozent) im Vergleich zum gesetzlichen Mindeststandard.
  • „Frischluftstall“: dauerhafter Kontakt zum Außenklima ist gegeben, z.B. eine Seite des Stalls ist offen, mehr Spielemöglichkeiten, Stroh, Raufutter, mehr Platz (+46 Prozent) im Vergleich zum gesetzlichen Mindeststandard
  • „Stall+Platz“: Bereitstellung von Raufutter zusätzlich zum Beschäftigungsmaterial, Haltungsbuchten müssen z. B durch Trennwände, unterschiedliche Ebenen strukturiert sein, etwas mehr Platz (+12,5 Prozent) im Vergleich zum gesetzlichen Mindeststandard
  • „Stall“: Es werden die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllt. Dem Mastschwein stehen 0,75 Quadratmeter zu Verfügung.

Fleischprodukte verschiedener Haltungsstufen werden mit einer Hauptstufe gekennzeichnet, wenn über 80 Prozent aus einer Haltungsstufe kommen und der Rest aus den jeweils darüber liegenden Stufen. Sind diese Bedingungen nicht gegeben, bleibt es bei der Anteilsangabe der einzelnen Stufen. Das Gesetz sieht vor, dass private Label und die verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung nebeneinanderstehen können.

Grundsätzlich begrüßen wir, dass es ab 2024 eine verbindliche Haltungskennzeichnung geben soll. Das sorgt für mehr Transparenz über das gesamte Angebot. Verbraucherinnen und Verbraucher können die Haltungsform von Tieren unmittelbar erkennen und somit leichter tierfreundlichere Produkte anhand staatlich geprüfter Kriterien kaufen.

Das Gesetz ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Allerdings sehen wir an mehreren Stellen Verbesserungsbedarf.

Unsere Forderungen

  • Das Gesetz zur Tierhaltungskennzeichnung berücksichtigt den Tierschutz nicht ausreichend. Soll hier eine Verbesserung eintreten, bedarf es einer Anhebung der gesetzlichen Mindeststandards in der Tierhaltung. Neben Stallstrukturen und Platzangebot müssen vermehrt  Tierwohl-Kriterien mit eingebunden werden.
  • Das neue Label sollte den gesamten Lebenszyklus eines Tieres berücksichtigen, von der Aufzucht über die Mast und den Transport bis zur Schlachtung.
  • Es braucht verbindliche Termine für die Erweiterung der Kennzeichnungspflicht auf verarbeitete Produkte, die Gastronomie sowie alle Nutztiere. Zwar spricht die Politik von einem ersten Schritt, unterlässt es aber, im Gesetz konkrete Daten hinsichtlich der Erweiterung zu benennen.
  • Die Politik sollte prüfen und sicherstellen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher die verwendeten Begrifflichkeiten richtig verstehen. Nur dann bietet das Label eine echte Orientierung.
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