Energy-Drinks im Check: Überdosierung von Koffein bei Kindern und Jugendlichen möglich

Energydrinks in Dosen auf blauem Hintergrund. Dosen sind gestapelt.
Stand: 30.03.2023

Fitter, schneller, wacher! Der Konsum von Energy-Drinks verspricht genau das. Ob in der Dose oder selbst gemixt - besonders bei Jugendlichen kommen die prickelnden Drinks nicht nur auf dem Schulhof gut an. Kein Wunder – über Influencer und risikoreiche Trendsportarten werden die süßen Drinks allseits aufwendig beworben.

In unserer Stichprobe wurde deutlich: Bei allen Herstellern überschritt bereits der Konsum einer marktüblichen 500 ml-Dose die verträgliche Menge an Koffein für Kinder bis einschließlich 12 Jahren. Ab zwei solcher Dosen pro Tag, überscheitet der Koffeinkick bei weitem die Höchstmengen für Kinder und Jugendliche – unabhängig vom Alter. Und diese Trinkmengen kommen nicht selten vor. Laut jährlich durchgeführten Studien zur Kinder- und Jugendgesundheit in Deutschland haben etwa ein Drittel der Fünft- und Sechsklässler bereits Erfahrung mit dem Konsum der süßen Wachmachern gemacht. Mehr als 20 Prozent der Neunt- und Zehntklässler konsumieren täglich in der Regel mehr als eine Dose.

Welche Höchstmengen sind erlaubt?

Gesetzlich darf in koffeinhaltigen Erfrischungsgetränken bis zu 32 mg Koffein pro 100 ml enthalten sein. Bei einer marktüblichen Dosengröße von 500 ml entspricht dies 160 mg – etwa doppelt so viel wie eine Tasse Kaffee.

Außerdem müssen Getränke mit mehr als 15 mg Koffein pro 100 ml mit dem Hinweis versehen werden „Erhöhter Koffeingehalt. Für Kinder und schwangere oder stillende Frauen nicht empfohlen“.

Denn: Wer die Koffeinbrausen zu häufig oder in zu hohen Konzentrationen verzehrt, muss mit gesundheitlichen Risken rechnen. Regelmäßiger Konsum kann zu unerwünschten Nebenwirkungen wie Herzrasen und Schweißausbrüchen führen und steht im Verdacht ein besonderes Risiko für die Herzgesundheit darzustellen.

Energy-Drinks im Check

Kinder und Jugendliche sollten über den Tag verteilt nicht mehr als 3 mg Koffein pro Kilogramm Körpergewicht aufnehmen. Wir wollten herausfinden, ob dies bereits beim Konsum einer marktüblichen Energy-Drink-Größe der Fall ist. Als Referenzwert für eine verträgliche Koffeinzufuhr wurde das Körpergewicht einer 50 Kilogramm schweren Person (Durchschnittsgewicht von Kindern bis einschließlich 12 Jahren) sowie einer 65 Kilogramm schweren Person (Durchschnittsgewicht von Jugendlichen bis einschließlich 16 Jahren) angenommen. Die Angaben beruhen auf der Gesundheitsberichterstattung des Bundes. Untersucht wurden acht Produkte unter anderem der umsatzstärksten Energy-Drink-Hersteller.

Die Ergebnisse

Manche Hersteller bieten ihre Koffeinbrausen in unterschiedlichen Verpackungsgrößen an. Kleinere Dosen umfassen ein Volumen von etwa 250 bis 350 ml. Der Konsum dieser Varianten überschreitet die verträgliche Koffeinzufuhr bei Kindern und Jugendlichen noch nicht. Doch ein Großteil der Energy-Drinks wird in 500 ml-Dosen auf den Markt gebracht. Einmal öffnen, bedeutet auch austrinken – schließlich sind Getränkedosen nicht wiederverschließbar.

Bei allen untersuchten Getränken war der Warnhinweis „Erhöhter Koffeingehalt. Für Kinder und schwangere oder stillende Frauen nicht empfohlen“ im Kleingedruckten auf der Rückseite der Verpackung angebracht. Dass damit der Zweck einer Warnung erfüllt wird, bezweifeln wir. Laut Gesetzgeber soll der verpflichtende Warnhinweis an einer gut sichtbaren Stelle deutlich gemacht werden.

Wer über den genauen Koffeingehalt pro Dose informiert sein möchte, muss zudem umrechnen, denn die Angabe erfolgt nur in mg pro 100 ml. Wünschenswert wäre ein zusätzlicher Hinweis über den Koffeingehalt pro Dose, um über die tatsächliche Aufnahme informiert zu sein.

Getränke-Pulver und Energy-Shots im Check

Außerdem wurden drei Pulver zum Anrühren von Energy-Drinks und ein Energy Shot hinsichtlich der angegebenen Verzehrsempfehlung und dem Risiko zur Überdosierung bewertet. Für diese Produkte gilt keine gesetzlich geregelte Höchstmenge, da sie von Herstellern als Nahrungsergänzungsmittel angeboten werden. Bei mehr als 32 mg Koffein pro 100 ml muss zudem eine tägliche Verzehrsempfehlung angegeben werden.

Auf allen getesteten Produkten (3 Pulver: ESN Boostea, Holy Energy Raspberry Raptor, Bio Energy Drink von Fairneutral und 1 Energy-Shot: Triebwerk Energy-Shot) war der Hinweis zur maximalen Tagesration zu finden. Doch gerade bei den Getränkepulvern befanden sich die Dosierungsangaben im einstelligen Grammbereich, die ohne Dosierhilfe wenig alltagstauglich sind. Zum Beispiel steht bei der Dosierungsempfehlung des Holy Energy Raspberry Raptor: Holy Energy Raspberry Raptor „7g HOLY mit 500ml Wasser / Eiswürfel dazu & schütteln. Schon fertig. Enjoy!“

Die empfohlene Menge kann leicht überdosiert werden und zu Koffeinaufnahmen führen, die auch für Erwachsene bedenklich sind. Auch der untersuchte Energy-Shot überschreitet bereits mit einer Portion die durchschnittlich verträgliche Koffeinmenge von 16-Jährigen.

Fazit

Die Wirkung von Koffein wird oft unterschätzt – denn meist bleibt es nicht bei einer Dose Energy-Drink. Besonders kritisch ist, dass Energy-Drinks extrem süß sind und den bitteren Geschmack des Koffeins überdecken. Dadurch werden schnell größere Mengen in kurzer Zeit getrunken und die verträglichen Koffeinhöchstdosen bei Kindern und Jugendlichen bei weitem überschritten.

Die Verbraucherzentralen fordern deshalb ein Verkaufsverbot an Minderjährige für alle Erfrischungsgetränke mit einem erhöhten Koffeingehalt (über 15 mg pro 100 ml). Dazu zählen auch Energy-Drinks. Zudem müssen die Produkte besser gekennzeichnet werden. Gerade bei Getränkedosen, die nicht wiederverschließt werden, zählt dazu die genaue Angabe des Koffeingehalts pro Verkaufseinheit und nicht nur pro 100 ml sowie ein gut sichtbarer Warnhinweis auf der Vorderseite der Getränkedose.

Getränkepulver zum Anrühren von Energy-Drinks und Energy-Shots werden meist als Nahrungsergänzungsmittel verkauft, um gesetzlich geregelte Höchstmengen zu umgehen. Doch auch hier sollte es verbindliche Vorschriften für Koffeinhöchstmengen und verbraucherfreundliche Dosierungsangaben geben.

Gut zu wissen:

Auch die meisten Erfrischungsgetränke auf Tee- oder Kaffee-Basis sind koffeinhaltig, aber ohne Kennzeichnung. Denn Erfrischungsgetränke auf Grundlage von Tee oder Kaffee müssen nicht gekennzeichnet sein, solange „Tee“ bzw. „Kaffee“ in der Bezeichnung steht (z.B. FuzeTea, DirTea Mango oder Caffè Latte). Abhängig von einer natürlichen Schwankungsbreite haben Eistee-Getränke üblicherweise einen Koffeingehalt von 4-8 mg je 100 ml, Erfrischungsgetränke auf Kaffee-Basis enthalten sogar bis zu 52 mg Koffein pro 100 ml (z.B. Emmi Caffè Latte Espresso). Der Konsum zwei solcher Kaffee-Becher (2 x 120 mg Koffein pro 230 ml-Becher) kann bereits zu einer bedenklichen Koffeinaufnahme führen.

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