Lohnen sich Balkonkraftwerke?

zwei Männer bringen Balkonkraftwerke an

Das Wichtigste in Kürze

  • Balkonkraftwerke sind von der Mehrwertsteuer befreit und somit 2023 wieder günstiger zu haben.
  • Ein Großteil des durch die Anlage produzierten Solarstroms kann direkt für den hauseigenen Stromverbrauch genutzt werden.
  • Einfache Anwendung: Die Module werden ganz einfach per Steckdose mit dem Stromnetz in Ihrer Wohnung verbunden.
  • Mit Balkonkraftwerken können auch Mieterinnen und Mieter Solarstrom erzeugen – und jährlich bis zu 200 Euro Stromkosten sparen.
Stand: 04.05.2023

Eigener Solarstrom vom Balkon? Das klingt besonders in Zeiten der hohen Energiepreise attraktiv. Nicht nur Hausbesitzer und Hausbesitzerinnen, sondern auch Mieterinnen und Mieter können mit einem Stecker-Photovoltaik-Gerät, auch Balkonkraftwerk genannt, Ihren eigenen Sonnenstrom auf der Terrasse oder dem Balkon erzeugen. Doch wie sehen die rechtlichen Rahmenbedingungen aus? Welche Sicherheitsaspekte und technische Details sollten Sie beachten? Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Was ist ein Stecker-Photovoltaik-Gerät?

Dabei handelt es sich um eine „Minisolaranlage“ die zum Beispiel am Balkon befestigt werden kann. Diese Minianlage funktioniert genauso, wie eine „große“ Photovoltaikanlage.

Wie funktioniert eine solche Anlage?

Der von der Solaranlage produzierte Strom fließt in den Wechselrichter und wird dort in Wechselstrom umgewandelt.

Wie bringe ich ein Stecker-Photovoltaik-Gerät an?

Die Anbringung ist ganz einfach durch Edelstahlschellen an dem Balkongeländer möglich. Der Wechselrichter ist in der Regel auf der Rückseite der PV-Anlage angebracht. Und für den Stecker benötigen Sie lediglich eine ganz normale Außensteckdose.

Muss ein Elektriker die Installation durchführen?

Nein, die Balkonanlage kann selbst installiert werden. Fehlt jedoch eine Außensteckdose am Balkon, muss diese durch einen Elektriker installiert werden.

Wann lohnt sich ein Stecker-Photovoltaik-Gerät für mich?

Hier spielen mehrere Faktoren eine Rolle: Die Lage Ihres Balkons oder Ihrer Terrasse? Wie hoch ist Ihr Verbrauch und wie hoch ist Ihr Strompreis? Welches die geeignete Größe der Anlage für Sie ist, kann in unserer Beratung geklärt werden.

Kann mein Vermieter mir die Nutzung untersagen?

Grundsätzlich kann Ihnen ihr Vermieter oder Ihre Vermieterin die Nutzung nicht untersagen. Ein Blick in den Mietvertrag verrät, ob es Regelungen gibt, die dagegensprechen. Ist die Wohnung Teil einer WEG (Wohnungseigentümergemeinschaft) kann ein Beschluss durch die Eigentümergemeinschaft die Nutzung untersagen.

Anmeldung der Anlage beim Netzbetreiber und Marktstammdatenregister:

Die Anmeldung erfolgt über ein einfaches (einseitiges) Formular. Mit Unterschrift unter das Formular verzichtet der Ausfüllende auf die Einspeisevergütung gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).

Was soll sich in naher Zukunft ändern?

Pläne des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz:

  • Doppelmeldungen sollen entfallen: Die Anlagenmüssen nur noch beim Marktstammdatenregister gemeldet werden.
  • Schuko-Stecker soll als „Energiesteckvorrichtung“ zugelassen werden.
  • Normleistung kann auf 800 Voltampere erhöht werden.
  • Rückwärts laufende Zähler sollen vorübergehend zugelassen werden.
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