Steckersolar: Solarpaket 1 schafft vereinfachte Regeln für Balkonkraftwerke

zwei Männer bringen Balkonkraftwerke an

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Solarpaket I tritt in Kraft. Damit gelten ab sofort vereinfachte Regeln für die Nutzung von Balkonkraftwerken.  
  • Solaranlagen und somit auch Balkonkraftwerke sind weiterhin von der Mehrwertsteuer befreit.
  • Auch als Mieterin oder Mieter können Sie mit einem Balkonkraftwerk Strom erzeugen und Ihre Energiekosten senken.
Stand: 19.11.2025

Eigener Solarstrom vom Balkon? Wie sehen die rechtlichen Rahmenbedingungen aus? Mit dem Solarpaket I, das am 15. Mai 2024 in Kraft getreten ist, gelten vereinfachte Regeln für Solarstecker-Geräte – Balkonkraftwerke. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

Eigenen Strom vom Balkon erzeugen, das klingt besonders in Zeiten hoher Energiepreise attraktiv. Nicht nur Hauseigentümer und Hauseigentümerinnen, sondern auch Mieterinnen und Mieter können mit einem Stecker-Photovoltaik-Gerät, auch Balkonkraftwerk genannt, ihren eigenen Sonnenstrom auf der Terrasse oder dem Balkon erzeugen.

Was ändert sich mit dem Solarpaket I?

Folgende Änderungen sind für Solarstecker-Geräte - Balkonkraftwerke - im Solarpaket I enthalten, die für seit dem 16. Mai 2024 installierte Geräte gelten:

  • Die Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt. Die Registrierung der Anlagen erfolgt ausschließlich beim Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Außerdem wurde diese vereinfacht.
  • Die Leistungsgrenze des Wechselrichters ist von 600 Watt auf 800 Watt erhöht worden.
  • Je Wohnungs- beziehungsweise Hausanschluss dürfen Module mit maximal 2000 Watt installiert werden. Bisher gab es keine Obergrenze. Dies würde zum Beispiel vier Modulen á 500 Watt entsprechen.
  • Rückwärts laufende Zähler sind vorübergehend zugelassen - bis zur Installation eines Zweirichtungszählers. Das ermöglicht eine schnellere Installation und Inbetriebnahme von Balkonkraftwerken.
  • Zudem gibt es Regelungen zur Vereinfachung bei der Zusammenfassung von Balkonkraftwerken und großen Solaranlagen. Hierzu gab es bisher noch kaum konkrete Regelungen.

Änderungen im Mietrecht und für WEG

  • Im Mietrecht werden Stecker-Solar-Geräte zukünftig als privilegierte Maßnahmen behandelt. Mieterinnen und Mieter haben dann einen grundsätzlichen Anspruch auf die Nutzung von Balkonkraftwerken. Vermieter können der Nutzung daher nicht mehr pauschal widersprechen.
  • Auch das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ist geändert worden und Balkonkraftwerke wurden als privilegierte Maßnahme aufgenommen. Damit wird die Anbringung auch für Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer grundsätzlich einfacher. Die Art der Anbringung kann die Eigentümergemeinschaft aber durch entsprechenden Beschluss einschränken. 

Was ist neu mit der aktuellen Norm?

  • Die Norm richtet sich in erster Linie an Händler und Hersteller. Für Verbraucherinnen und Verbraucher heißt das: wenn eine Kombination aus Solarpanels, Kleinwechselrichter, Kabel, Aufbau-/Bedienungsanleitung und Halterung kauft, die der Norm entspricht und so vom Hersteller auch in der Eigenerklärung bescheinigt wird, sind Sie auf jeden Fall auf der sicheren Seite.
  • Mit der am 01.12.2025 in Kraft getretenen DIN VDE V 0126-95 gibt es erstmals eine vollständige Normung für Steckersolargeräte. Die bereits im Mai 2024 von der Bundesregierung erlaubten Leistungsgrenzen für Steckersolargeräte sowie die Anschlussbedingungen sind nun in der DIN detailliert geregelt. Die bisher nur geduldeten Schuko-Stecker sind jetzt normkonform. Die neue DIN gilt nicht in Kombination mit Stromspeichern. Dazu soll es gesonderte Vorschriften geben. Geräte mit Speicher können aber weiterhin erworben als auch betrieben werden.
  • Das Gesamtsystem, (Paket aus Modul, Wechselrichter, Anschlusskabel) und Montageset muss zertifiziert sein bzw. es muss eine Eigenerklärung des Herstellers geben, sowie eine Stückprüfung für den Wechselrichter.
  • Die Beachtung der Norm ist freiwillig, kann aber bei Nichtkonformität Konsequenzen haben, zum Beispiel Probleme mit dem Vermieter, keine Förderung, kein Versicherungsschutz.
  • Die vom VDE beziehungsweise zuständigen Normungsgremium DKE/K 373 angekündigte FAQ und Begleitdokument mit Erläuterungen und Hinweisen fehlt bisher noch, soll aber Mitte Dezember 2025 bereitgestellt werden.

Fragen und Antworten zu Balkonkraftwerken

Was ist ein Stecker-Photovoltaik-Gerät?

Dabei handelt es sich um eine „Minisolaranlage“ die zum Beispiel am Balkon befestigt werden kann. Diese Minianlage funktioniert genauso, wie eine „große“ Photovoltaikanlage.

Wie funktioniert eine solche Anlage?

Der von der Solaranlage produzierte Strom fließt über den Wechselrichter, der den Gleichstrom in Wechselstrom umwandelt, ins Wohnungs- beziehungsweise Hausstromnetz.

Wie bringe ich ein Steckersolargerät an?

Die Anbringung soll gemäß der vorgeschriebenen präzisen Montageanleitung mit Vorgaben zum Montageort erfolgen. Der Wechselrichter darf maximal 800 VA Leistung ins Netz geben können. Bis zu einer Modulleistung von < 960 W darf das Steckersolargerät über einen Schuko-Stecker ans Wohnungs- / Hausnetz angeschlossen werden, wenn die elektrische Sicherheit gewährleistet ist. Als Schutzmechanismen gegen Rückstrom, Überspannung oder Netzfehler sind modifizierte Haushaltsstecker mit Schutzumhüllungen oder interne Trennschalter möglich.

Über 800 W bis maximal 2000 W Modulleistung und 800 VA Wechselrichterleistung ist ein Wieland-Stecker vorgeschrieben. Anlagen über 2000 W Modulleistung sind keine Steckersolargeräte- Diese muss ein Elektriker installieren. 

Muss ein Elektriker die Installation durchführen?

Nein, Sie können die Balkonanlage selbst installieren. Fehlt jedoch eine Außensteckdose am Balkon, muss diese durch einen Elektriker installiert werden. Das ist unabhängig davon, ob Sie eine Wieland- oder Schuko-Steckdose verwenden wollen.  

Wann lohnt sich ein Stecker-Photovoltaik-Gerät für mich?

Hier spielen mehrere Faktoren eine Rolle: Etwa die Lage Ihres Balkons oder Ihrer Terrasse. Wie hoch ist Ihr Verbrauch und wie hoch ist Ihr Strompreis? Bekommen sie eine Förderung für die Balkonanlage? Diese Fragen und welches die geeignete Größe der Anlage für Sie ist, können Sie in unserer Beratung klären.

Kann mein Vermieter mir die Nutzung untersagen?

Grundsätzlich ist es nach der derzeitigen Rechtslage möglich, dass ihr Vermieter oder ihre Vermieterin Ihnen die Nutzung des Balkonkraftwerkes untersagt. Ein Blick in den Mietvertrag verrät, ob es Regelungen gibt, die dagegensprechen. Sollte der Vermieter oder die Vermieterin sich gegen eine Anbringung eines Stecker-Solar-Geräts entscheiden, muss dies Ihnen gegenüber entsprechend begründet werden.

Wenn Sie in einer Wohnung als Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft wohnen, kann die Wohnungseigentümergemeinschaft Ihnen die Nutzung eines Stecker-Solar-Geräts durch entsprechenden Beschluss nach jetziger Gesetzeslage untersagen. Es lohnt sich daher in jedem Fall, vor dem Kauf eines Stecker-Solar-Gerätes einmal mit ihrem Vermieter oder ihrer Vermieterin zu sprechen.

Mit dem Solarpaket 1 sollen Mieterinnen und Mieter künftig einen Anspruch auf die Installation eines Stecker-Solar-Geräts haben. Das Gesetz muss noch durch den Bundesrat.

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