Energieversorger EWE verschickt Abrechnungen verspätet

Jahresrechnung Strom, Geldschreine, Taschenrechner, Stromstecker zu verspäteten Abrechnungen
  • Viele Verbraucherinnen und Verbraucher haben ihre Jahres- und Schlussrechnungen für Energie von EWE nicht fristgerecht erhalten - teils mussten sie mehrere Monate auf die Abrechnung und Auszahlung von Guthaben warten.
  • Rechnungen für Energie außerhalb der Grundversorgung müssen spätestens sechs Wochen nach Beendigung des abzurechnenden Zeitraums gestellt werden.
  • Bestehen Sie auf eine fristgerechte Abrechnung und mahnen Sie diese gegebenenfalls bei Ihrem Versorger an.
Stand: 02.11.2023

Uns haben zahlreiche Beschwerden von Kundinnen und Kunden der EWE Vertrieb GmbH erreicht. Der Grund: Ein halbes Jahr und länger mussten sie auf ihre Energierechnung sowie die Auszahlung vorhandener Guthaben warten.

Jahres- und Schlussrechnungen für Energie außerhalb der Grundversorgung müssen spätestens sechs Wochen nach Beendigung des abzurechnenden Zeitraums übermittelt werden. Diese Frist hat EWE in vielen Fällen deutlich überschritten, teilweise um mehrere Monate. In einem uns vorliegenden Fall kam zum Beispiel die Gasabrechnung erst neun Monate nach Ende des abzurechnenden Zeitraums bei der Kundin an.

Gut zu wissen: Ergibt sich aus der Rechnung ein Guthaben, ist dieses innerhalb von zwei Wochen auszuzahlen beziehungsweise mit der nächsten Abschlagszahlung zu verrechnen.

Sie haben auch keine Abrechnung erhalten? Das können Sie tun

Bestehen Sie auf eine fristgerechte Abrechnung! Sollten Sie bei Ihrem Gas- oder Stromversorger eine Verspätung feststellen, mahnen Sie die Abrechnung an. Nutzen Sie dazu unseren Musterbrief. Damit können Sie auch ankündigen, Verzugszinsen geltend zu machen, sollte Guthaben nach Rechnungsstellung nicht rechtzeitig ausgezahlt werden.

Bei ausbleibender Jahresrechnung haben Sie auch die Möglichkeit, die Abschlagszahlungen für den neuen Abrechnungszeitraum auszusetzen. Denn: Ein Anspruch des Versorgers entsteht erst mit Festsetzung der Abschlagszahlungen in der Jahresrechnung. Wichtig: Sollten Sie sich für diese Maßnahme entscheiden, informieren Sie Ihren Energieanbieter darüber. Außerdem sollten Sie sich dann Geld für die kommende Rechnung zur Seite legen.

Fehlende Abrechnung hat negative Auswirkungen

Für Sie als Kundin oder Kunde ist die Abrechnung entscheidend für die Höhe der zukünftigen Abschläge und somit für Ihre finanzielle Planung. Denn: Mit der Jahresrechnung wird auch die Höhe des Abschlags für den neuen Abrechnungszeitraum bestimmt. Dieser berechnet sich anhand des Vorjahresverbrauchs und der geltenden Preise.

Ergibt sich aus der Rechnung für Sie ein Guthaben, dürfte der Abschlag im neuen Abrechnungsjahr oftmals geringer ausfallen als zuvor. Durch die verzögerte Rechnungsstellung kann außerdem das Guthaben nur mit deutlicher Verspätung ausgezahlt werden. So verschafft sich das Unternehmen einen kostenlosen Kredit zu Ihren Lasten – und einen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Unternehmen.

Andersherum gilt: Wer aufgrund der fehlenden Rechnung nicht weiß, wie hoch eine mögliche Nachzahlung ausfällt, kann nicht finanziell vorsorgen und zahlt keinen erhöhten Abschlag im neuen Abrechnungszeitraum – schnell häuft sich die nächste Nachzahlungsforderung an.

Außerdem fehlen Ihnen mit der Rechnung wichtige Informationen, etwa zu Ihrem tatsächlichen Energieverbrauch, der Laufzeit Ihres Vertrags und zur Kündigungsfrist. Das kann Sie unter Umständen daran hindern, Ihren Vertrag fristgerecht zu kündigen und einen für Sie günstigeren Vertrag abzuschließen.

Entschuldigungszahlung löst Problem nicht

EWE hat bestehenden Kundinnen und Kunden, die länger als sechs Wochen auf die Jahresrechnung warten und ein Guthaben von mindestens 100 Euro haben, eine freiwillige Entschuldigungszahlung angekündigt. Das ist aus unserer Sicht ein positiver Schritt. Jedoch löst die Zahlung das Problem nicht und kann auch die entstehenden Nachteile nicht kompensieren.

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