Primaholding GmbH: Untergeschobener Vertrag - verlängertes Widerrufsrecht möglich

Paar auf Sofa schaut besorgt auf Brief

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Anbieter nowenergy, primastrom und voxenergie der primaholding GmbH fallen immer wieder durch untergeschobene Verträge am Telefon auf.
  • Wurden Sie über einen angeblich geschlossenen Energieliefervertrag informiert, sollten Sie einen Nachweis über den Vertragsschluss fordern und sofort widersprechen.
  • Betroffene können unter Umständen verlängertes Widerrufsrecht nutzen und sich bis zum 15. September 2023 beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) melden.
Stand: 23.08.2023

Bundesweit häufen sich immer wieder Beschwerden zu untergeschobenen Verträgen der primaholding GmbH. Nun ist der Verbraucherzentrale Bundesverband der Ansicht, der Konzern belehre in Verträgen zu Strom und Gas unzureichend über das Widerrufsrecht. Er prüft eine Sammelklage, zu der sich Betroffene noch melden können.

Seit Jahren sorgt die Primholding-Gruppe mit den Tochterunternehmen nowenergy, primastrom und voxenergie für Ärger bei Verbraucherinnen und Verbrauchern.  Grund sind untergeschobene Verträgen am Telefon sowie unzulässige Preis- und Abschlagserhöhungen.

Untergeschobener Vertrag

Unerwünschte Werbeanrufe und untergeschobene Verträge sind unzulässig. Energielieferverträge müssen in Textform geschlossen werden. Trotzdem ist Vorsicht geboten: Immer wieder umgehen Anbieter die gesetzlichen Vorgaben. Der "neue" Vertragspartner kündigt zum Beispiel ihren alten Vertrag - auch wenn Sie das eigentlich nicht wollten. Die Beseitigung des ungewollten Vertrags kann ein großer Aufwand für Sie sein.

Unsere Empfehlung bei untergeschobenen Verträgen

  • Legen Sie am Telefon sofort auf. Teilen Sie niemals ihre Zählernummer oder persönliche Daten mit.
  • Bei Erhalt einer Vertragsbestätigung: Widersprechen und widerrufen Sie unverzüglich per Einschreiben spätestens innerhalb von 14 Tagen. Kontaktieren Sie Ihren bisherigen Anbieter – falls der neue Anbieter den alten Vertrag gekündigt hat, ist es oft nicht möglich, den alten Vertrag wiederherzustellen und zu den früheren Bedingungen weiterlaufen zu lassen.

Bei Ignoranz des Widerrufs, bewahren Sie Ruhe, kommen Sie den Forderungen nicht nach, ggf. können abgebuchte Abschläge zurückgebucht werden.

Wurden Sie über den Wechsel des Energieversorgers informiert, obwohl sie diesen gar nicht veranlasst haben? Oder bereuen Sie Ihre Zustimmung zum Anbieterwechsel und möchten den Vertrag wiederrufen? Unsere Musterbriefe bieten Ihnen Hilfe zur Selbsthilfe.

Kostenfreie Musterbriefe

Vertragsschluss bestreiten (pdf)
Widerruf bei Fernabsatzverträgen (pdf)

Unzureichende Widerrufsbelehrung: Strom- und Gasverträge des Anbieters aus Sicht des vzbv ungültig

Der vzbv ist der Ansicht, dass die primaholding GmbH   ihre Kundinnen und Kunden in Verträgen nicht ordnungsgemäß über das gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsrecht belehrt.

Erhalten Sie falsche oder unzureichende Informationen zum Widerrufsrecht, können Sie die Verträge 12 Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss widerrufen. Und nicht nur das: Sie können sogar bereits gezahlte Abschläge vollständig zurückverlangen.

Im Hinblick auf die Ansprüche der Verbraucherinnen und Verbraucher im Zusammenhang mit dem Widerrufsrecht, prüft der vzbv derzeit eine Sammelklage gegen die primaholding-Gruppe mit seinen Tochterunternehmen nowenergy, primastrom oder voxenergie.

Betroffene Kundinnen und Kunden können sich bis zum 15. September 2023 unter www.sammelklagen.de/primaholding melden. Dort finden sie auch Musterbriefe, mit denen Sie Ihre Rechte geltend machen können.

 

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