primastrom und voxenergie nehmen Preiserhöhungen bei Beteiligten an Musterfeststellungsklage zurück

Haben Sie eine Preiserhöhung von primastrom oder voxenergie erhalten? Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat Musterfeststellungsklage erhoben. Dieser können Sie sich anschließen, um höhere Preise zu vermeiden oder Schadensersatz zu fordern – auch wenn Sie bereits außerordentlich gekündigt haben.
Update
26. Juni 2023: Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagte im Oktober 2022 gegen Preiserhöhungen der Energieanbieter primastrom und voxenergie. Jetzt haben beide Anbieter angekündigt, die Erhöhungen zurückzunehmen und Rechnungen von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu korrigieren, die im Klageregister eingetragen sind. Sofern sich durch die Korrektur ein Guthaben ergibt, soll dieses ausgezahlt werden – auch für ehemalige Kundinnen und Kunden. Wer bereits teilnimmt, muss nichts weiter tun.
Noch nicht registrierte Betroffene können sich weiterhin kostenfrei im Klageregister anmelden, um ebenfalls von den Korrekturen zu profitieren. Ob eine Beteiligung an den Musterfeststellungsklagen möglich ist, können sie mit dem Klage-Check prüfen.
Wichtig: Informieren Sie primastrom/voxenergie, wenn Sie sich der Klage anschließen und schicken sie die Bestätigung mit, damit die Anbieter die Korrektur veranlassen können.
Seit Januar 2022 melden sich täglich Verbraucherinnen und Verbraucher bei uns. Sie wissen nicht, wie sie auf Schreiben der Energieversorger primastrom und voxenergie reagieren sollen. Manche sind verzweifelt, weil sie plötzlich monatlich 500 Euro Abschlag zahlen sollen. Andere werden über den Wechsel des Energieversorgers informiert, obwohl sie diesen gar nicht veranlasst haben.
Energieversorger dürfen nur einseitige Preisanpassungen vornehmen, wenn sie im Vertrag deutlich erklären, unter welchen Voraussetzungen dies der Fall ist. Der vzbv hat festgestellt, dass in den Verträgen von primastrom und voxenergie keine wirksame Vereinbarung vorhanden ist. Auch die Preisgarantie von 24 Monaten müssen die Anbieter einhalten.
Sollten Sie einseitige Preiserhöhungen von einem der Anbieter erhalten haben, können Sie sich der Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) anschließen. Die Klageregister beim Bundesamt für Justiz sind eröffnet. Betroffene können sich eintragen und kostenlos am Verfahren teilnehmen. Wenn Sie herausfinden möchten, ob Ihr Fall zu den Musterfeststellungsklagen passt, können Sie den Klage-Check des vzbv nutzen.
Musterbrief Sonderkündigung Strom- und Gaspreiserhöhung
Umgang mit Preis- und Abschlagserhöhungen
Abschläge während der laufenden Abrechnungsperiode zu erhöhen, ist nur mit Ihrer Zustimmung oder nach zulässiger Preiserhöhung möglich. Heben Energieversorger die Preise an, müssen sie dies mindestens vier bis sechs Wochen vorher mitteilen. So lauten die gesetzlichen Regelungen. An diesen Regeln ändern auch steigende Energiepreise nichts. Eine Preissteigerung ist in laufenden Verträgen nicht ohne Weiteres möglich.
Gut zu wissen - Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen
Kündigt Ihr Energieversorger eine Erhöhung der Preise an, besteht für Sie in aller Regel ein Sonderkündigungsrecht. Und keine Panik: Wer kurzfristig keinen neuen Versorger findet, wird automatisch in die Grundversorgung des lokalen Energielieferanten aufgenommen.
Weitere Informationen: Kein Ende der Energiekrise in Sicht - Das müssen Sie wissen
Immer wieder fragen uns Ratsuchende, ob diese Vorgänge betrügerisch sind oder ein strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegt. Diese Frage können wir nicht beantworten. Das müssten die Strafermittlungsbehörden beurteilen. Dazu ist eine Strafanzeige bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft nötig, die nur die Betroffenen selbst erstatten können.
Die primaholding GmbH fällt seit Jahren negativ auf, insbesondere durch untergeschobene Verträge, unrechtmäßige Preis- und Abschlagserhöhungen sowie unrechtmäßig beendete Verträge. Jetzt hat sich die Bundesnetzagentur eingeschaltet und ein Aufsichtsverfahren geführt.
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