Energiepreisbremse: Richtig informiert? Abschläge und Jahresverbrauchsprognose korrekt?

Würfel mit Begriff Strom- Gaspreisbremse
Stand: 14.09.2023

Der Preisdeckel für Strom und Gas greift ab März 2023, rückwirkend auch für Januar und Februar. Hat Ihr Versorger Sie korrekt informiert und den richtigen Abschlag berechnet? Prüfen Sie nach.

Bis zum 1. März 2023 musste Ihr Anbieter Ihnen die Details der Entlastung für Strom und Gas mitteilen. Sie müssen eine Mitteilung in Textform erhalten. Beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz finden Sie Musterschreiben zur Information über die Energiepreisbremse.

Inhalte Informationsschreiben

In dem jeweiligen Informationsschreiben muss Ihnen Ihr Versorger die für die Entlastung entscheidenden Eckdaten mitteilen.

Für die Strompreisbremse:

  • Ihr Entlastungskontingent = die Energiemenge, für die der reduzierte Preis gilt (80 Prozent Ihres bisherigen Verbrauchs. Der bisherige Verbrauch entspricht bei Strom der aktuellen Jahresverbrauchsprognose des Netzbetreibers, die Ihrem Energieversorger vorliegt). Die Prognose basiert in der Regel auf dem Vorjahresverbrauch).
  • Entlastungsbetrag für das Jahr 2023 = Ihre persönliche Entlastung durch die Strompreisbremse
  • Ihren bisherigen und neuen Abschlag

Für die Gaspreisbremse:

  • den aktuellen Arbeitspreis je Kilowattstunde Gas
  • den monatlichen Grundpreis
  • den Referenzpreis von 12 Cent pro Kilowattstunde brutto mit Gaspreisbremse
  • Ihr Entlastungskontingent = die Energiemenge, für die der reduzierte Preis gilt (80 Prozent Ihres bisherigen Verbrauchs. Der bisherige Verbrauch entspricht bei Gas dem von Ihrem Versorger im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauch)
  • Entlastungsbetrag für das Jahr 2023 = Ihre persönliche Entlastung durch die Gaspreisbremse
  • Ihren bisherigen und neuen Abschlag

So erhalten Sie die Entlastungen

Sie erhalten die Entlastung automatisch über eine Abschlagsanpassung. Sie müssen nichts dafür tun. Das gilt auch für die rückwirkende Entlastung für Januar und Februar. Ihr Anbieter muss die Entlastung für die beiden Monate von sich aus berücksichtigen.

Mieterinnen und Mieter ohne eigenen Gasvertrag müssen bezügkich der Entlastung hingegen auf die nächste Betriebskostenabrechnung ihres Vermieters warten. Ihr Vermieter muss allerdings die Informationen an Sie weitergeben.

Abschläge prüfen mit dem Abschlagsrechner

Uns erreichen aktuell vermehrt Beschwerden über sehr hohe Abschlagsforderungen. Mit unserem Abschlagsrechner können Sie prüfen, ob Ihr Versorger den richtigen Abschlag berechnet hat.

Jahresverbrauchsprognose korrekt?

Es melden sich aktuell viele Verbraucherinnen und Verbraucher bei uns, denen im Informationsschreiben eine unplausible Jahresverbrauchsprognose mitgeteilt wurde. Sie sollten diese Angabe in Ihrem Schreiben daher unbedingt überprüfen und sich ggf. wegen einer Korrektur an den Energieversorger bzw. den Netzbetreiber wenden.

Abschlag zu hoch? Das können Sie tun

Hat Ihr Versorger die neuen Abschläge tatsächlich falsch berechnet, sollten Sie ihn umgehend schriftlich darüber informieren. Fordern Sie ihn auf, die Berechnung zu korrigieren.

Denn: Für eine etwaige Nachzahlung können Sie besser selbst monatlich einen bestimmten Betrag beiseitelegen. So bleibt das Geld für Sie verfügbar und ist im Falle einer Insolvenz Ihres Anbieters nicht verloren.

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