So funktioniert die Strom- und Gaspreisbremse

Grafik: Mann und Frau ziehen an Preishebel

Das Wichtigste in Kürze

  • Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme gelten von März 2023 bis Ende Dezember 2023.
  • Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten 80 Prozent des prognostizierten Energieverbrauchs zu vergünstigten Preisen.
  • Die Berücksichtigung der Entlastung erfolgt automatisch.
Stand: 03.01.2024

Nach der Dezember-Soforthilfe gelten für private Haushalte seit März 2023 Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme. Für die Monate Januar und Februar sollen Verbraucherinnen und Verbraucher rückwirkend entlastet werden. Was das für Sie bedeutet und was Sie jetzt tun müssen.

Um die Folgen gestiegener Energiekosten für Verbraucherinnen und Verbraucher abzumildern, hat sich die Bundesregierung auf Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme geeinigt. Sie gelten jeweils für den Zeitraum März 2023 bis Ende des Jahres. Es ist jeweils eine Verlängerungsoption bis April 2024 geregelt. Diese wurde jedoch nun nicht genutzt, sodass die Preisbremsen zum 31. Dezember 2023 auslaufen. Für Januar und Februar ist eine rückwirkende Entlastung vorgesehen.

Gas, Fernwärme und Strom

Private Haushalte erhalten 80 Prozent ihres prognostizierten Jahresverbrauchs zu einem vergünstigten Preis von 12 Cent je Kilowattstunde Erdgas sowie 9,5 Cent je Kilowattstunde Fernwärme. Für Strom gilt ein Preis von 40 Cent je Kilowattstunde. Zahlen Sie einen Preis oberhalb dieser Referenzpreise, werden Ihre monatlichen Abschlagszahlungen um einen monatlichen Entlastungsbetrag reduziert.

Wichtig: Die Berechnung erfolgt bei Gas und Fernwärme auf Grundlage des im Monat September 2022 vom Versorger prognostizierten Jahresverbrauchs. Entscheidend ist dafür der Verbrauch, der aus der letzten Jahresrechnung vor September 2022 hervorgeht. Für Strom ist die aktuelle Jahresverbrauchsprognose des Netzbetreibers maßgeblich, die Ihrem Energieversorger vorliegt. In der Regel wird diese auf dem Vorjahresverbrauch basieren.

Für Januar und Februar soll die Entlastung durch den Versorger nachträglich jeweils in Höhe des Entlastungsbetrags vom März berücksichtigt werden.  Das muss spätestens in der nächsten Rechnung und – ebenso wie die Berechnung des vergünstigten Preises – automatisch passieren. Sie müssen dafür nichts weiter tun.  Für die rückwirkende Entlastung ist der Anbieter zuständig, der sie am Stichtag 1. März 2023 beliefert hat.

Sofern Sie einen eigenen Gasanschluss haben, sollte Ihr Versorger ab März 2023 den reduzierten Abschlag berechnen. Mieterinnen und Mieter ohne eigenen Gasvertrag müssen hingegen auf die nächste Betriebskostenabrechnung ihres Vermieters warten. 

Energiesparen lohnt sich

Wer über die 80-Prozent-Grenze hinaus Gas, Wärme oder Strom verbraucht, muss dafür den regulären Preis laut Vertrag zahlen. Andersherum gilt: Wer mehr als 20 Prozent einspart, erhält trotzdem die Entlastung in voller Höhe und über die Jahresabrechnung eine Rückzahlung – und zwar zum vertraglich vereinbarten Preis. Begrenzt ist dieser besondere Einsparanreiz auf den tatsächlich gezahlten Betrag.

Wie muss die nächste Energierechnung aussehen?

Neben den regulären Angaben, die die Rechnung enthalten muss, ist ihr Energieversorger verpflichtet, in der nächsten Rechnung zusätzlich die gewährten Entlastungsbeträge und das Entlastungskontingent transparent auszuweisen.

Sonderfall Umzug oder Vertragswechsel

Sie ziehen um? In diesem Fall gilt für die Prognose des Jahresverbrauchs nicht Ihr zurückliegender eigener Energieverbrauch, sondern der Ihrer neuen Wohnung. Welche Verbrauchsprognose der Berechnung zugrunde liegt, können Sie dem Schreiben Ihres Versorgers entnehmen.

Bei einem Versorgerwechsel erhalten Sie eine Entlastung beim neuen Anbieter erst, wenn Sie diesem zum Beispiel eine Rechnungskopie des ursprünglichen Lieferanten vorgelegt haben. So kann er das korrekte Verbrauchskontingent für die Entlastung zugrunde legen, denn das Entlastungskontingent bleibt an derselben Entnahmestelle auch bei einem Versorgerwechsel gleich.

Energiepreis-Rechner -
Abschlag berechnen für Strom, Gas und Fernwärme

Tipps

  • Sobald Sie von Ihrem Energieversorger über Ihre persönliche Entlastung informiert wurden, sollten Sie die Angaben in dem Schreiben überprüfen und insbesondere darauf achten, dass die angegebene Jahresverbrauchprognose plausibel und ihr neuer Abschlag korrekt berechnet ist. Kontrollieren Sie regelmäßig die Zählerstände und halten Sie Ihren Verbrauch fest. So behalten Sie den Überblick, wann Sie sich der 80-Prozent-Grenze nähern und können gegebenenfalls Gegenmaßnahmen ergreifen.
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