Anspruch auf Grundversorgung nach Kündigung des Energievertrags

Anspruch Grundversorgung

Das Wichtigste in Kürze:

  • Wer einen Sondervertrag kündigt, hat Anspruch auf Grundversorgung.
  • Aktuell viele Beschwerden, da Grundversorger neue Kundinnen und Kunden in Ersatzversorgung aufnehmen.
  • Nutzen Sie unseren Musterbrief, um Ihre Rechte durchzusetzen.
Stand: 17.05.2023

Uns erreichen zunehmend Beschwerden, dass Verbraucherinnen und Verbraucher von ihrem Grundversorger in die Ersatzversorgung eingestuft werden, nachdem sie ihren Sondervertrag gekündigt haben. Das ist nicht korrekt. Sie haben Anspruch auf Grundversorgung.

Wer seinen Sondervertrag kündigt und keinen neuen Vertrag abschließt, sollte automatisch in der Grundversorgung landen. Dafür ist es egal, ob die Kündigung am Ende der Vertragslaufzeit ausgesprochen oder das Sonderkündigungsrecht bei einer Preiserhöhung genutzt wurde. Leider klappt das jedoch nicht immer reibungslos.

Was Betroffene tun können

Ihr Grundversorger hat Ihnen nach einer Kündigung mitgeteilt, Sie in die Ersatzversorgung einzustufen? Das müssen Sie nicht akzeptieren. Die Bundesnetzagentur hat für diesen Fall bereits klargestellt, dass eine Einstufung in die Grundversorgung zu erfolgen hat.

Widersprechen Sie der Aufnahme in die Ersatzversorgung schriftlich und fordern Sie Ihren Grundversorger auf, Sie direkt in die Grundversorgung aufzunehmen. Dafür können Sie unseren kostenlosen Musterbrief nutzen.

Grundversorger informieren

Obwohl Sie automatisch in der Grundversorgung landen, müssen Sie Ihren Grundversorger darüber informieren, dass Sie Energie ohne einen Sonderkundenvertrag entnehmen – dazu sind Sie verpflichtet. Auch dafür können Sie unseren Musterbrief nutzen.

Teilen Sie Ihrem Grundversorger den Zählerstand vom ersten Tag der Energieentnahme (dem Tag nach Ende des Sonderkundenvertrages) mit, damit die Abrechnung korrekt erfolgt.

Preise in der Grundversorgung

Über die Preise können Sie sich auf der Internetseite des Grundversorgers informieren. Beachten Sie aber, dass sich diese auch in der Grundversorgung erhöhen können. Preisunterschiede zwischen Neu- und Bestandskunden dürfen jedoch nicht bestehen.

Preise in der Ersatzversorgung

Grundversorger können die Preise in der Ersatzversorgung an den aktuellen Börsenpreisen ausrichten. Zudem dürfen sie die Preise jeweils zum ersten und 15. eines Monats neu ermittelt und ohne Einhaltung einer Frist anpassen. Damit ist es Grundversorgern möglich, höhere Beschaffungskosten 1:1 an Sie weiterzugeben.

Hier finden Sie weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen der Ersatz- und der Grundversorgung.

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