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EuGH und BGH: Keine Vertragsverlängerungen über 24 Monate hinaus

Der Bundesgerichtshof (BGH) und der Europäische Gerichtshof (EuGH) haben unter anderem bestätigt: Auch Vertragsverlängerungen während eines bestehenden Vertrages dürfen nicht dazu führen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher länger als 24 Monate an ihre Mobilfunk-, Internet und Telefonverträge gebunden sind.
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Vegane Joghurtersatzprodukte im Check – was steckt drin?

Ob aus Soja, Hafer, Mandeln oder Kokos – Joghurtalternativen auf pflanzlicher Basis füllen in Supermärkten und Discountern längst ganze Kühlregale. Doch was steckt drin in den veganen Produkten? Unser Marktcheck zeigt: Einige pflanzliche Alternativen können in puncto Nährstoffgehalt durchaus mit Milchprodukten mithalten – bei vielen lohnt sich jedoch ein genauer Blick auf die Zutatenliste.
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Gewinnmitteilung per Post

Per Post haben Sie die Mitteilung über einen Gewinn erhalten, etwa im Wert von 400 Euro. Eine Auszahlung soll garantiert erfolgen. Sie müssen lediglich - binnen einer Woche - den beiliegenden Gewinnausgabeschein ausfüllen und abschicken. Die Übergabe soll persönlich durch einen Kundenberater in der Nähe stattfinden.
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Internetkriminalität: Hilfe für den Ernstfall

Ob über einen Fakeshop, unseriösen Shop, eine Zweitmarkt-Plattform oder mit einer Erpressermail im Postfach: Abzocke im Internet kann jeden treffen und Betrugsversuche sind immer schwerer zu durchschauen. Diese Website bietet Ihnen erste Hilfe im Ernstfall.
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Der neue Standard: Echtzeitüberweisungen

Mit der Echtzeitüberweisung schicken Sie Geld in nur 10 Sekunden von einer Bank oder Sparkasse zur anderen – EU-weit. Seit dem 9. Januar 2025 müssen alle Geldinstitute solche Überweisungen entgegennehmen. Spätestens ab Oktober 2025 können Sie Geld auch in Echtzeit versenden. Dies regelt eine Verordnung der Europäischen Union.
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Sammelklage gegen DAZN - Klageregister eröffnet

Ohne Zustimmung der Kunden erhöhte der Streaming-Dienst DAZN in den Jahren 2021 und 2022 in laufenden Verträgen die Preise. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält die Preiserhöhungen für Bestandskunden für rechtswidrig. Betroffene können sich der Sammelklage anschließen und im Klageregister eintragen.