40 Euro für’s Wenden? Ärger mit der Deutschen Parkaufsicht in Oldenburg

Ärger auf einem Parkplatz in Oldenburg: Zahlreiche Verbraucherinnen und Verbraucher berichten von undurchsichtigen Regeln, fragwürdigen Vertragsstrafen und Datenschutzproblemen bei der Deutschen Parkaufsicht GmbH. Warum selbst bei einem kurzen Wenden Rechnungen gestellt werden – und was Betroffene jetzt wissen sollten.
Unklare Beschilderung und zweifelhafte Forderungen
Ein zentrales Problem: Die Beschilderung auf dem Parkplatz (Cloppenburger Str. 228, 26133 Oldenburg) ist unübersichtlich. Für Verbraucherinnen und Verbrauchern ist dadurch oft gar nicht eindeutig erkennbar, für welche Flächen die Deutsche Parkaufsicht überhaupt zuständig ist.
Hinzu kommt: Kein Parken ohne Halt – wer nur eine Fläche überfährt, etwa um zu wenden, parkt im Rechtssinn nicht. Trotzdem berichten Betroffene, dass sie genau dafür Vertragsstrafen erhalten haben.
Vertragsstrafen von 40 Euro – zu hoch angesetzt
Die Firma fordert in der Regel 40 Euro Vertragsstrafe. Doch diese Höhe ist rechtlich fragwürdig. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in vergleichbaren Fällen bereits entschieden, dass 30 Euro als noch zulässig gelten (BGH, Urteil vom 18.12.2019, Az.: XII ZR 13/19). Damit dürfte die Forderung von 40 Euro unverhältnismäßig hoch sein.
Datenschutzrechtliche Bedenken
Besonders kritisch: Verbraucherinnen und Verbraucher können den Parkplatz bereits befahren – und eine Rechnung riskieren – bevor sie überhaupt die Möglichkeit haben, sich über die Datenerfassung und -speicherung durch die Deutsche Parkaufsicht GmbH zu informieren. Das wirft erhebliche Datenschutzfragen auf.
Unser Rat: So sollten Betroffene reagieren
- Fordern Sie einen Nachweis für den angeblichen Parkverstoß.
- Weisen Sie den Anbieter auf die unklare Beschilderung, die fragwürdige Vertragsstrafe und die datenschutzrechtlichen Probleme hin.
