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Reiserecht - Fälle außergewöhnlicher Umstände

Im Nahen Osten wütet aktuell ein Krieg. Was ist, wenn Sie schon vor Kriegsausbruch eine Pauschalreise in die Region gebucht haben und diese Reise nun stornieren wollen? Beim Vorliegen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände haben Sie das Recht, vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten, ohne Stornokosten an den Veranstalter zahlen zu müssen.
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Geldanlage - Das magische Dreieck

Die drei Hauptziele einer Geldanlage Sicherheit, Rendite und Flexibilität, das sogenannte "magische Dreieck" sind nie zu gleichen Teilen erfüllbar. Denn je höher die versprochene Rendite ist, desto weniger Sicherheit gibt es.