Uns erreichen derzeit Anfragen von Ratsuchenden, die eine Inkassoforderung der EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH erhalten haben. Teilweise sollen die Verbraucher mehrere tausend Euro zahlen. Was tun?
Zahlreiche Menschen in Deutschland ziehen in jedem Jahr um. Bei einem Umzug gibt es viel zu organisieren. Befassen Sie sich auf jeden Fall mit Ihrem Stromvertrag und Ihrem Gasvertrag. Sonst zahlen Sie unter Umständen weiter für den Anschluss in der alten Wohnung.
Nach und nach werden analoge Stromzähler durch digitale Modelle ersetzt. Mit dem Austausch bekommen Sie einen neuen Vertragspartner. Den Vertrag schließen Sie automatisch, indem Sie nach dem Einbau weiterhin Strom nutzen. Unterschreiben müssen Sie nichts.
Unangenehme Überraschungen bei der Strom- oder Gasrechnung - das sollen regelmäßige Abschlagszahlungen verhindern. Allerdings verlangen einige Energieversorger Abschläge, die mit dem tatsächlichen Verbrauch wenig zu tun haben.
Wer Vergleichsportale nutzt, sollte nicht allein auf deren Ergebnisse vertrauen. So manch voreingestellte Kriterien sind für die Energieabnehmenden eher nachteilig. Wir stellen Ihnen vier Faktoren vor, auf die Sie achten sollten.
Abos für Zeitschriften, Zeitungen und Illustrierten können Sie grundsätzlich widerrufen. Es ist egal, ob Sie diese an der Haustür, im Internet, per Bestellcoupon oder per Telefon abgeschlossen haben. Hierfür haben Sie vierzehn Tage Zeit.
Haben Sie eine gesundheitliche Beeinträchtigung oder eine Behinderung? Unter gewissen Voraussetzungen können Sie sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen oder müssen nur einen ermäßigten Betrag zahlen.
Im Rahmen des Projekts „Entwicklung und Erprobung eines Klimalabels für Lebensmittel in Niedersachsen (EEKlim) der Universität Göttingen hat die Verbraucherzentrale Niedersachsen einen Marktcheck zu klimarelevanten Auslobungen durchgeführt.
Nach der Vorstellung der verschiedenen Formen vegetarischer Ernährung und einer Diskussion über Beweggründe für vegetarische und vegane Ernährung, wird im Workshop an fünf Stationen im Rotationsprinzip gearbeitet.
Für die Auszahlung von Riester-Verträgen der Volksbanken und Sparkassen sollen Kundinnen und Kunden oft neue Verträge abschließen. Teils verlangen die Institute dafür zusätzliche Abschluss- und Vermittlungskosten. Die entsprechende Kostenklausel einer Sparkasse ist jedoch nicht zulässig, hat der Bundesgerichtshof (BGH) festgestellt. Was Betroffene jetzt tun können.