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1N schreibt Minderjährige wegen Anbieterwechsel an

Eine Minderjährige erhält Post von 1N Telecom. Angeblich hat sie einen Anbieterwechsel beauftragt und soll nun zahlen. Wie auch bei Erwachsenen gilt: Kein Vertrag heißt: nicht zahlen! Mit unserem kostenfreien Musterschreiben können Sie der Forderung widersprechen.
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Call-by-Call: Ende 2024 ist Schluss

Noch sparen Kunden der Telekom durch günstige Call-by-Call Verbindungen für Festnetztelefonate. Doch bald gibt es die Sparvorwahlen nicht mehr. Was bedeutet das für Nutzerinnen und Nutzer und welche Alternativen gibt es?