Sie haben eine Datsche, Gartenlaube oder einen Wohnwagen auf einem Campingplatz? Ob Sie diese beim Beitragsservice anmelden müssen oder von der Rundfunkbeitragspflicht befreit werden können, erfahren Sie hier.
Sie möchten sich von der Beitragspflicht befreien lassen. Sie behalten das Beitragskonto, müssen unter bestimmten Voraussetzungen jedoch nicht zahlen. Eine Befreiung ist keine Abmeldung und keine Kündigung.
Abos für Zeitschriften, Zeitungen und Illustrierten können Sie grundsätzlich widerrufen. Es ist egal, ob Sie diese an der Haustür, im Internet, per Bestellcoupon oder per Telefon abgeschlossen haben. Hierfür haben Sie vierzehn Tage Zeit.
Smartphone rausholen und Mobilfunknetz checken heißt es vom 26. Mai bis 1. Juni 2025: Bei der bundesweiten Mobilfunkwoche wollen Bund, Länder und Kommunen herausfinden, wie gut unser Netz wirklich ist – und das aus Ihrer Sicht. Sie können helfen, Funklöcher aufzuspüren und Verbesserungen herbeizuführen.
Gute Nachrichten für Netflix-Kundinnen und Kunden: Das Landgericht Köln hat am 15. Mai 2025 entschieden, dass die Preiserhöhungen von Netflix in den Jahren 2017, 2019 und 2021 nicht rechtens waren. Was Sie jetzt tun können:
Immer wieder erreichen uns Beschwerden von Verbraucherinnen und Verbrauchern, deren Fitnessstudio-Vertrag plötzlich und mit sofortiger Wirkung vom Anbieter gekündigt wurde – obwohl sie gerne weiter trainieren möchten. Doch darf das Fitnessstudio das einfach so?
Verbraucher berichten uns, ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung einen Anruf von 1N Telecom zu haben. Der Anbieter habe sie zu einem Vertragsschluss oder Anbieterwechsel überreden wollen. Solche Anrufe sind nicht erlaubt. Deshalb haben wir den Anbieter abgemahnt. 1N bestreitet diese Anrufe. Wir haben nun Klage erhoben.
Mehrere Verbraucherinnen und Verbraucher beschweren sich bei uns über die Online-Partnervermittlung LemonSwan. Grund dafür ist das „Starterpaket“, das das Unternehmen zusätzlich zur regulären Mitgliedschaft anbietet. Die Betroffenen konnten dies aber nicht erkennen und wollten gar kein Starterpaket - das können sie jetzt tun.
Verbraucherberatung weiter stark gefragt: Die Jahresbilanz 2024 fällt positiv aus: Rund 176.000 Verbraucherinnen und Verbraucher nutzten die Angebote der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Wir stellten fest, dass unlautere Methoden der Anbieter zunehmen: bei Reisebuchung, Social-Media-Shopping oder Online-Dienstleistungen.
Das Unternehmen Fun4You e.K. hat über Jahre hinweg Themen- und Wertgutscheine verkauft. Unter anderem auch für Ballonfahrten. Schon vor der Insolvenz beschwerten sich Betroffene: Bei der Einlösung der Gutscheine gab es zuletzt häufiger Probleme.