Familienversicherung für Ehepartner

Familienversicherung

Das Wichtigste in Kürze

  • Unter gewissen Voraussetzungen können Sie sich kostenfrei über Ihren gesetzlich versicherten Ehepartner versichern.
  • Voraussetzung: Das eigene Einkommen darf 485 Euro (2024: 505 Euro) im Monat nicht übersteigen.
  • Auch über einem Alter von 55 Jahren ist die Familienversicherung möglich.
Stand: 10.10.2023

Was ist die Familienversicherung?

Die Familienversicherung ist eine besondere Form der gesetzlichen Krankenversicherung für Kinder und Ehepartner von gesetzlich Versicherten. Die Versicherung ist kostenfrei. Laden Sie sich gerne unser kostenfreies Faktenblatt Familienversicherung (.pdf) herunter.

Wann können sich Ehepartner familienversichern?

Die Mitversicherung ist nur möglich, wenn der Ehepartner Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist. Ist der Ehegatte privat versichert, scheidet eine Familienversicherung aus. 
Familienversichern können sich Ehepartner nur, wenn sie keine oder nur geringfügige Einkünfte erzielen. Die gesamten Einkünfte dürfen pro Monat nicht mehr als 485 Euro betragen. Sind darunter auch Einkünfte aus einem Minijob, dann liegt die Grenze insgesamt bei 520 Euro (2024: 538 Euro).

Die Familienversicherung greift nicht für Beamte oder hauptberuflich Selbstständige.

Was zählt zum Einkommen?

Zum Einkommen gehört zum einen das Bruttoentgelt aus einer Beschäftigung und Gewinne aus einer selbstständigen Tätigkeit. Dazu zählen aber auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Einkünfte aus Kapitalvermögen und gesetzliche und private Renten.

Gibt es eine Altersgrenze für die Familienversicherung?

Anders als bei der Versicherungspflicht, zum Beispiel als Arbeitnehmer oder bei Arbeitslosengeldbezug, gibt es für die Familienversicherung von Ehepartnern keine Altersgrenze. Auch nach dem 55. Geburtstag und im Rentenalter ist eine Familienversicherung möglich. Die Altersrente wird jedoch in der Regel die Einkommensgrenze überschreiten. Dann kann eine Teilrente eine Möglichkeit sein, die Rente zu senken.

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