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Leitfaden betriebliche Altersversorgung

Betriebliche Altersversorgung: Seit 2019 müssen sich Arbeitgeber bei neu abgeschlossenen Verträgen mit 15 Prozent am Bruttobeitrag beteiligen. Steuervorteile in der Ansparphase sollen möglichst viele Sparer überzeugen.
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Beitragsservice gleicht Meldedaten ab

Seit dem 6. November 2022 übermitteln Einwohnermeldeämter Meldeadressen an den Beitragsservice. Dieser gleicht die Daten aller Volljährigen mit den vorhandenen Beitragskonten ab. Wer sich keiner angemeldeten Wohnung zuordnen lässt, erhält ab dem 10. Januar 2023 Post.