Informieren Sie sich in unseren Online-Vorträgen - zu den vielfältigen Aspekten von Themen wie Energieeffizienz, Fördermittel oder dem Einsatz erneuerbarer Energien
Der Rundfunkbeitrag ist Pflicht für jeden Haushalt ab dem Monat des Einzugs. Derzeit liegt der Beitragssatz bei 18,36 Euro monatlich. Wann genau dieser fällig ist und wie Sie zahlen können, erfahren Sie im nachfolgenden Artikel.
Viel Ärger statt schöner Erinnerungen: Ein Verbraucher gibt sein Kennzeichen zur Ermittlung der Parkzeit auf einem bewirtschafteten Parkplatz versehentlich falsch ein. Das System erkennt dies nicht und er muss die Zeit daraufhin selbst schätzen. Wegen Überschreitung soll er 55 Euro Strafe zahlen.
In Ihrem Briefkasten finden Sie Zahlungserinnerungen oder Mahnungen verschiedener Online-Versandhändler. Sie sind sich sicher, keinen Vertrag geschlossen zu haben. Wie kann das sein? Offensichtlich wurden Sie Opfer eines Identitätsmissbrauchs.
Energieversorger können ihre Preise nur dann erhöhen, wenn es dafür eine rechtliche Grundlage gibt. Wie diese genau aussieht, hängt vom Vertragsverhältnis der Anbieter zu seinen Kundinnen und Kunden ab.