Bankentgelte beim Girokonto

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Stand: 27.10.2020

Seit Beginn der Finanzmarktkrise hat sich nicht nur die deutsche Bankenlandschaft verändert. Auch Privatkunden haben häufig das Gefühl, dass sie durch ständig neue Gebühren oder Preiserhöhungen unberechtigterweise zur Kasse gebeten werden.

Schon seit den 1990er Jahren wurden vom Bundesgerichtshof (BGH) einige Bankentgelte für unzulässig, andere wiederum für zulässig erklärt. Die Frage, ob bestimmte Entgeltregelungen der Banken und Sparkassen zulässig sind oder nicht, wird leider auch in Zukunft immer wieder zu gerichtlichen Auseinandersetzungen führen.

Damit Sie den Überblick behalten, hier einige Tipps und Hinweise zum Girokonto:

1. Kontoführungsgebühren sind zulässig, doch es gibt auch kostenlose Girokonten!

Es ist zulässig, dass für die Führung eines Girokontos ein Entgelt erhoben wird, dessen Höhe vom Zahlungsdienstleister (Bank, Sparkasse) bestimmt und im Preis- und Leistungsverzeichnis festgelegt wird. Jede Bank entscheidet also selbst, zu welchem Preis und zu welchen Bedingungen sie Ihnen ein Girokonto anbietet.

Möglich ist, dass z. B. für ein nur online geführtes Konto kein oder ein niedrigeres Entgelt berechnet wird, während für ein arbeitsintensives Konto ein erhöhtes Kontoführungsentgelt kassiert wird.

Unzulässig wäre es dagegen, wenn Ihnen z. B. für ein sogenanntes P-Konto (Pfändungsschutzkonto) höhere Gebühren als für ein normales Girokonto berechnet würden.

2. Preisdschungel sichten und durchschauen!

Jede Bank oder Sparkasse hat ein eigenes Gebührensystem. Zudem bietet sie Ihnen unterschiedliche Kontomodelle an. Manche Bank verlangt z. B. für die Kontoführung einen monatlichen Pauschalpreis, der alle Leistungen beinhaltet. Andere Institute berechnen Ihnen einen niedrigen Grundpreis - jedoch müssen Sie hier jede Leistung oder Kontobewegung zusätzlich bezahlen. Zunehmend werden Ihnen mehrere Girokonto-Modelle zur Auswahl gestellt. Nähere Einzelheiten zu den angebotenen Kontomodellen stehen in der „Entgeltinformation“ nach dem Zahlungskontengesetz (ZKG), die auf der Website des Anbieters veröffentlich werden.

Schon unser Marktcheck aus 8/2016 gibt Ihnen einen ersten Überblick über die Dispozinsen und Kontoführungsgebühren ausgewählter Kreditinstitute. Achten Sie genau auf mögliche zusätzlich entstehende Kosten bei den einzelnen Modellen!

3. Was als "kostenlos" beworben wird, ist nicht immer kostenlos!

Nach einem im September 2017 in der Zeitschrift Finanztest veröffentlichten Test waren nur noch 23 von 231 getesteten Kontomodellen von Sparkassen und Banken gratis. Nach dem neuen Vergleich im September 2020 sind nur noch 20 online geführte Gehaltskonten ohne weitere Bedingungen kostenlos. Kostenlos bedeutet nach der Definition der Stiftung Warentest, dass der Zahlungsdienstleister keine monatliche Kontoführungsgebühr verlangt, keine Kosten für die Giro- oder SparkassenCard berechnet werden und auf Vorgaben wie eine Mindesthöhe für den Geldeingang verzichtet wird.

Schauen Sie sich gerade bei "kostenlosen" Angeboten immer das Kleingedruckte und die Sternchenhinweise genau an. Viele Banken haben ganz bestimmte Voraussetzungen für ein gebührenfreies Girokonto festgelegt.

Doch darf auch die Bargeldauszahlung an der Kasse etwas kosten?

4. Achtung: Gebühren für die Barauszahlung sind möglich!

Die Bargeldeinzahlung am Schalter oder am Geldautomaten kostet in der Regel nichts. Nur Fremdkunden werden mit zusätzlichen Gebühren belastet. Für die Bargeldauszahlung an der Kasse können Banken oder Sparkassen tatsächlich auch vom eigenen Kunden unter bestimmten Voraussetzungen eine Gebühr von z.B. 1,50 Euro verlangen.

Denken Sie an Ihr eigenes Nutzungsverhalten! Dann können Sie die angebotenen Kontenmodelle genauer vergleichen.

5. Achten Sie ggf. auf die Dichte des Filial- und Geldautomatennetzes oder Kosten für eine Kreditkarte

Neben den Gebühren spielen für die Auswahl der "richtigen" Bankverbindung noch andere Dinge eine Rolle: Wie ist die Erreichbarkeit der Filialen? Brauchen Sie eine Bankfiliale in ihrer Nähe oder erledigen Sie die Bankgeschäfte lieber online oder auch per Telefon? Welche Geldautomaten stehen zur kostenlosen Bargeldbeschaffung zur Verfügung? Welche Gebühren werden Ihnen bei der Benutzung eines "fremden" Geldautomaten berechnet? Gibt es eine Guthabenverzinsung? Wie hoch sind die aktuellen Dispo-Zinsen? Was kostet die eventuell benötigte/gewünschte Kreditkarte?

6. Durch einen Kontomodell- oder Bankenwechsel lässt sich Geld sparen!

Wenn Ihre Bank oder Sparkasse mehrere Kontomodelle anbietet, ist ein Wechsel zu einem für Sie günstigeren Modell in der Regel problemlos möglich.

Seit September 2016 ist auch ein Anbieterwechsel einfacher geworden. Natürlich müssen sie auch die ggf. vereinbarte Kündigungsfrist (max. einen Monat) einhalten. Die Kreditinstitute sind aber verpflichtet, ihren Kunden beim Kontowechsel innerhalb Deutschlands zu helfen. Die Banken übernehmen den gesamten Papierkrieg. Innerhalb von zwei Wochen müssen sie dafür sorgen, dass alle Daueraufträge umgestellt sind, Vermieter, Stromanbieter, Mobilfunkunternehmen oder Sportvereine die neue Kontonummer kennen und entsprechend bei der neuen Bank abbuchen.

7. Strafgebühren für die Kontoauflösung sind unzulässig!

Sollte Ihnen Ihre Bank oder Sparkasse für die Kontoauflösung eine Gebühr berechnen, so ist dies unzulässig. Urteile hierzu liegen zwar nicht vor; in zahlreichen Abmahnverfahren der Verbraucherzentralen wurden jedoch schon entsprechende Unterlassungserklärungen abgegeben.

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