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Reiserecht - Fälle außergewöhnlicher Umstände

Waldbrände, Wirbelstürme, Überschwemmungen, Erdbeben, Terroranschläge oder Streiks bei Fluglotsen. Was ist wenn die Reise wegen außergewöhnlicher Umstände nicht durchgeführt werden kann, Sie dadurch am Urlaubsort festsitzen oder die Reise vorzeitig abbrechen müssen?