Krankenkasse wechseln – So einfach geht das
Das Wichtigste in Kürze
- Die Mindestbindungsfrist beträgt 12 Monate.
- Unabhängig davon haben Sie immer ein neues Kassenwahlrecht, wenn sich Ihr Satus ändert.
- Für den Kassenwechsel reicht es, wenn Sie sich bei der neuen Kasse melden. Eine gesonderte Kündigung ist nicht nötig.
Sie möchten Ihre Krankenkasse wechseln, zum Beispiel weil Ihre Kasse den Zusatzbeitrag erhöht hat oder Sie die Zusatzleistungen oder den Beitrag einer anderen Krankenkasse attraktiv finden? Lohnt sich das und was ist zu beachten? Das erfahren Sie bei uns.
Wann kann ich die Krankenkasse wechseln?
Sie können Ihre Krankenkasse frei wählen und nach Belieben wechseln. Eine Ausnahme gilt nur für Mitglieder der landwirtschaftlichen Krankenkasse.
Haben Sie eine neue Kasse gewählt, müssen Sie dort mindestens 12 Monate versichert bleiben, bevor Sie erneut wechseln können. Dieser Zeitraum wird als Mindestbindungsfrist bezeichnet.
Ihre Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse können Sie also erstmals zum Ende der Mindestbindungsfrist kündigen, danach jederzeit. Dabei ist immer eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende einzuhalten.
Beispiel: Wer im Januar 2024 eine neue Kasse wählt, wird ab 1. April 2024 Mitglied der neuen Kasse.
Wichtig: Erhöht die Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Sie können Ihre Mitgliedschaft in diesem Fall unabhängig von der Bindungsfrist bis zum Ablauf des Monats kündigen, für den der Zusatzbeitrag erstmals erhoben oder erhöht wurde.
Beispiel: Ihre Krankenkasse erhöht den Zusatzbeitrag zum 1. Januar eines Jahres. Auch wenn Ihre Bindungsfrist noch nicht abgelaufen ist, können Sie im Januar zu Ende März kündigen. Sie wären dann ab Anfang April bei der neuen Kasse versichert. Bis dahin müssen Sie die höheren Beiträge noch zahlen.
Keine Bindungsfrist und keine Kündigungsfrist bei Statuswechsel
Endet eine Pflichtmitgliedschaft, können Sie innerhalb von 14 Tagen nach dem Ende eine neue Kasse wählen. Das passiert zum Beispiel, wenn ein Arbeitsverhältnis, der Bezug von Arbeitslosengeld I oder eine studentische Pflichtversicherung endet.
Das gleiche gilt, wenn ein Arbeitnehmer die Versicherungspflichtgrenze überschreitet und sich freiwillig versichern muss. Auch Familienversicherte, die beispielsweise durch einen Job versicherungspflichtig werden, können sich sofort eine neue Kasse suchen.
Wie funktioniert der Krankenkassenwechsel?
Der Wechsel ist ganz einfach: Sie melden sich lediglich bei Ihrer neuen Kasse an. Das reicht schon. Eine gesonderte Kündigung bei Ihrer alten Kasse ist nicht mehr nötig.
Ihre neue Kasse informiert Ihre alte Versicherung über den Wechsel. Diese bestätigt Ihnen dann innerhalb von zwei Wochen das Ende Ihrer Mitgliedschaft. Ihrem Arbeitgeber teilen Sie den Krankenkassenwechsel formlos mit.
Ein Wechsel lohnt sich nicht immer
Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung beträgt für die meisten Versicherten 14,6 Prozent. Hinzu kommt der Zusatzbeitrag, den jede Krankenkasse individuell festlegt. Er liegt in Niedersachsen aktuell zwischen 0,9 und 1,99 Prozent. Wer eine Krankenkasse mit niedrigem Zusatzbeitrag wählt, kann also spürbar Geld sparen.
Bevor Sie Ihre Krankenkasse wechseln, sollten Sie Leistungen vergleichen. Nicht immer lohnt sich ein Wechsel. Zwar können Arbeitnehmer mit einem Wechsel zu einer günstigeren Kasse monatlich bis zu 27 Euro (Selbstständige bis zu 54 Euro) sparen. Da dann weniger Beiträge steuerlich geltend gemacht werden können, steigt die Steuerlast etwas an, so dass die tatsächliche Ersparnis geringer ist.
Allerdings zahlen nicht alle Krankenkassen die gleichen Zusatzleistungen, wie etwa Reiseimpfungen, Osteopathie oder eine professionelle Zahnreinigung. Ziehen Sie was Ihnen individuell am Herzen liegt bei der Auswahl der Kasse ebenso in Betracht, wie die zu leistenden Beiträge.