Vogelgrippe breitet sich in Niedersachsen aus

Weißes Huhn im Freien, Schild mit Geflügelpest Sperrgebiet
Stand: 03.11.2025

Die Vogelgrippe breitet sich in Niedersachsen weiter aus. Inzwischen wurde das Virus in einigen Geflügelmastbetrieben festgestellt. Auch unter Wildvögeln erreicht die Vogelgrippe ein nicht gekanntes Ausmaß. Wir geben Antworten auf die wichtigsten Fragen.

  • Betroffen sind bislang Putenmastbetriebe, ein Entenmastbetrieb ein Legehennenbetrieb sowie Wildvögel.
  • Betroffene Tiere wurden tierschutzgerecht getötet und unschädlich beseitigt.
  • Es sind erste Schutzzonen und Überwachungszonen eingerichtet.

Schutzmaßnahmen und Regeln in betroffenen Gebieten

Inzwischen gilt in einigen Landkreisen eine Stallpflicht und in betroffenen Gebieten Sperrzonen.. Als Sperrzone wird ein Bereich von 10 Kilometern rund um die betroffenen Betriebe festgelegt. Geflügel muss im Stall gehalten und darf nicht transportiert werden. Sollte die Vogelgrippe in einem Betrieb ausbrechen, wird der Betrieb und das Gebiet rund um den Hof im Radius von drei Kilometern gesperrt (Schutzzone). In diesen Gebieten dürfen Hunde und Katzen nicht frei herumlaufen.

Eine Übersicht der Sperrzonen in Niedersachsen kann beim LAVES eingesehen werden. 

Geflügelhaltungsbetriebe sind zu verschiedenen Maßnahmen verpflichtet. Dazu zählt unter anderem eine Anzeigepflicht der gehaltenen und verendeten Tiere sowie ihrer Nutzungsart, ein Beförderungsverbot sowie ein Verbringungsverbot. Das bedeutet, dass Tiere und deren Erzeugnisse aus diesen Regionen derzeit nicht in den Handel gelangen dürfen.

Die Region Hannover lässt weiterhin tote Wildvögel untersuchen und wird gegebenenfalls weitere Maßnahmen beschließen.

Ist der Erreger für Menschen gefährlich?

Grundsätzlich kann das Virus auf den Menschen übertragen werden, allerdings nur, wenn dieser einer sehr hohen Dosis ausgesetzt ist (zum Beispiel Menschen, die auf einem Geflügelbetrieb arbeiten). In Deutschland ist noch kein entsprechender H5N1-Fall bekannt. Nach Angaben des Friedrich-Loeffler-Instituts besteht für die Bevölkerung derzeit kein erhöhtes Risiko schwerwiegender Erkrankungen.

Weitere Infos finden Sie direkt beim Robert-Koch-Institut.

Gibt es Einschränkungen bei der Zubereitung von Geflügelfleisch und Eiern?

Bei der Lagerung und Zubereitung von Geflügelspeisen sollten Sie darauf achten, generelle Hygieneregeln einzuhalten:

  • Rohes Fleisch grundsätzlich getrennt von anderen Lebensmitteln aufbewahren und zubereiten
  • Messer und Schneidebrett nach der Benutzung direkt mit heißem Wasser und Spülmittel abwaschen – keinesfalls ungewaschen für andere Lebensmittel verwenden
  • Verpackungen des Fleisches sowie Tauwasser umgehend entsorgen
  • Hände vor der Verarbeitung anderer Lebensmittel gründlich mit warmem Wasser und Seife waschen
  • Geflügelspeisen gründlich durchgaren, da das Vogelgrippevirus hitzeempfindlich ist (Kerntemperatur mindestens 70 °C, d. h. Fleisch innen nicht mehr rosa)
  • Eier gut durchgaren (Eiweiß und Eigelb)

Wer diese Tipps befolgt, kann Geflügelprodukte weiterhin unbeschwert genießen.

Dürfen Eier und Geflügelfleisch trotz einer Stallpflicht als „Freiland“ oder „bio“ verkauft werden?

Eier aus Freilandhaltung dürfen auch nach amtlich angeordneter Stallpflicht weiterhin als „Freilandeier“ verkauft werden. 

Geflügel und Eier aus biologischer Erzeugung dürfen während der Aufstallungspflicht unbefristet als „Bio"-Ware verkauft werden, denn hier werden weitere Kriterien berücksichtigt: Einstreu im Stall, ökologische, möglichst hofeigene Futtermittel, mehr Platz im Stall und Beschäftigungsmaterial.

Müssen wir mit einer Versorgungsknappheit rechnen?

Verbraucherinnen und Verbraucher können beruhigt sein, weil es derzeit keine Versorgungsengpässe bei Geflügel und Eiern gibt. Der Zentralverband der deutschen Geflügelwirtschaft betont, dass die Versorgung mit Weihnachtsgänsen und Co. weiterhin gesichert ist.

Können sich Hunde und Katzen anstecken?

Auch für Haustiere ist eine Ansteckung unwahrscheinlich. Jedoch könnten Tiere das Virus verschleppen, falls sie tote Tiere herumtragen.

Empfehlung: Hunde anleinen und tote Tiere nicht berühren.

Ob das Virus sich auch auf Katzen übertragen könnte, wird noch geprüft. Mit Einverständnis der Halterinnen und Halter hat Ministerin Staudte angewiesen, Blutproben von Freigängerkatzen zu entnehmen. Das Projekt soll zeigen, ob sich das Virus Katzen anpasst, die Kontakt mit infizierten Wildvögeln hatten.

Was zu tun ist, wenn Sie einen toten Vogel finden

Wer tote Vögel findet, sollte diese keinesfalls anfassen. Teílen Sie dies auch Kindern mit. Von Singvögeln geht wahrscheinlich kein besonderes Risiko einer Übertragung der Vogelgrippe aus. Diese können Sie mit einer Plastiktüte vorsichtig aufnehmen, das Tier damit umwickeln und in der Mülltonne entsorgen.

Anders ist dies bei Wasservögeln wie Gänsen, Schwänen, Enten oder Kranichen und Greifvögeln. Sie sollten den Fund nach Möglichkeit dem zuständigen Veterinäramt oder der Polizei melden. Diese leiten die Beseitigung oder die Untersuchung auf das Virus ein.

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