Bitte beachten Sie, dass gewerbliche Angelegenheiten und Probleme zwischen Privatpersonen – etwa Privatverkäufe oder Nachbarschaftsstreitigkeiten – von der Beratung ausgenommen sind. Zudem haben wir keine Expertise, wenn es um Bürgeranliegen rund um staatliche Anordnungen oder behördliche Verwaltungsakte geht.
Wir beraten und vertreten Sie nur außergerichtlich, das bedeutet: Falls Sie einen Anbieter vor Gericht verklagen wollen oder bereits verklagt haben, können wir nicht tätig werden.
Auch zu folgenden Themen bieten wir keine Beratung:
- Mietrecht
- Schulden
- Familien- oder Erbrecht
- Steuerrecht
- Arbeitsrecht
- Grundsicherung und Sozialhilfe
- Straf- und Verkehrsrecht
- Klageverfahren des Verbraucherzentrale Bundesverbands (zum Beispiel: Musterfeststellungsklage VW)